Fundtiere Burgenland – Wenn jemand sein Haustier vermisst

Nichts ist schlimmer als die Ungewissheit, wenn der geliebte, treue Begleiter - das Haustier - vermisst wird. Um hier rasch Hilfe zu verschaffen, hat die Veterinärdirektion des Landes Burgenland eine Webseite geschaffen, die schnell und unkompliziert helfen soll, das entlaufene Haustier wiederzufinden. Auf dieser Webseite werden unter https://www.burgenland.at/fundtiere alle im Burgenland aufgefundene Tiere in Zusammenarbeit mit Tierärzt*innen, Gemeinden und dem Landestierheim Sonnenhof veröffentlicht – ganz gleich, ob Hund, Katze oder sonstige Klein- und Heimtiere, aber auch tot aufgefundene Tiere.
Die Fundtiere werden mit Foto, Datum, Fundort und wie man es wieder finden kann, dokumentiert. Die abhanden gekommenen Tiere sind entweder im Tierschutzhaus Sonnenhof in Eisenstadt oder privat untergebracht. Für die gesetzlich vorgegebene Dauer von 30 Tagen werden die Fundtiere auf der Homepage veröffentlicht. Kann innerhalb dieser Frist kein rechtmäßiger Besitzer ermittelt werden, können die Tiere vermittelt werden. Innerhalb einer Jahresfrist ab Veröffentlichung hat der Eigentümer daraufhin noch die Möglichkeit, sein Eigentumsrecht geltend zu machen, die Ausfolgung eines Fundtieres bedarf der Zustimmung der Behörde.
Haustiere chippen und registrieren lassen
Gemeinden sind angehalten, tot aufgefundene Tiere zu melden, diese werden unter der Rubrik „Tot aufgefundene Tiere“ aufgelistet und die Tiere beschrieben (Fundort und -datum, Rasse, Fellfarbe, Geschlecht) und ein Foto beigefügt. Um die Fotos von tot aufgefundenen Tieren zu öffnen, muss aktiv ein Symbolfoto unter einer kurzen Warnung, dass die Fotos verstörend wirken könnten, geöffnet werden.
„Die Fundtierseite wird sehr gut angenommen. Es gibt viele positive Rückmeldungen“, merkt Tierärztin Dagmar Pieler von der Veterinärdirektion des Landes Burgenland an und gibt zudem den Tipp, dass Katzenbesitzer ihre Katzen chippen und registrieren lassen sollen. Denn nur so kann eine Fundkatze dem Besitzer auf schnellstem Weg zurückgegeben werden.
Was aber vielen Hundebesitzer*innen nicht bekannt sein dürfte: per Österreichischem Tierschutzgesetz (§ 24a) muss ein jeder Hundehalter/jede Hundehalterin seinen/ihren Hund mittels eines elektronisch ablesbaren Microchips von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kennzeichnen lassen.
Demnach sind Welpen spätestens ab einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels elektronisch ablesbaren Microchips zu kennzeichnen. Der Tierhalter/die Tierhalterin hat seinen/ihren Hund binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme – jedenfalls aber vor einer Weitergabe – in der Heimtierdatenbank zu melden. Des Weiteren besteht eine Meldepflicht bei der Gemeinde nach dem Hundeabgabegesetz.
Wer sein Haustier vermisst und sucht, kann auf der Webseite https://www.burgenland.at/fundtiere nachsehen, ob es gefunden wurde.