Burgenländische Kulturförderung wird 2026 neu aufgestellt

Neue Service- und Abwicklungsstelle im KUZ Eisenstadt eingerichtet

Die burgenländische Kulturförderung wird auf neue Beine gestellt: Mit dem Jahreswechsel hat eine neue, zentrale Service- und Abwicklungsstelle, die im Kulturzentrum Eisenstadt untergebracht ist, die gesamte Bearbeitung der Förderansuchen – von der Entgegennahme über die inhaltliche Prüfung bis zur Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen übernommen. „Mit der Neuaufstellung der Kulturförderungsagenden setzen wir eine weitere wichtige Maßnahme aus unserem Regierungsprogramm, dem ‚Zukunftsplan Burgenland 2030‘, um. Die Neuausrichtung reduziert den bürokratischen Aufwand und bringt bessere Möglichkeiten bei der Betreuung von Kulturschaffenden, Gemeinden und Institutionen sowie eine stärkere Serviceorientierung.“, betont der Kulturreferent der Burgenländischen Landesregierung, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Die Entscheidung über Förderzusagen obliegt weiterhin dem Land. Die Förderabwicklung erfolgt weiterhin in der bekannten Form unter Hinzuziehung der Kulturbeiräte.
Mit Ausnahme der Bereiche Erwachsenenbildung und der Bibliotheksförderung ist die neue Servicestelle für alle Förderungen im Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbereich zuständig. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Entgegennahme und formale Prüfung von Förderanträgen ebenso wie die Abwicklung der Kommunikation mit Antragstellerinnen und Antragstellern und die Organisation der fachlichen Beurteilung. Für die Landesregierung werden Entscheidungsgrundlagen erstellt, damit diese dem zuständigen Regierungsmitglied, welches die Entscheidung trifft, vorgelegt werden können. Die rechtliche Verantwortung für das Eingehen von Förderverpflichtungen und Vertragsverhältnissen bleibt somit beim Land, das dabei den Empfehlungen der Kulturbeiräte folgt.
Ab dem 7.1.2026 sind sämtliche Informationen zu den Förderungen und Ausschreibungen unter www.kulturfoerderung-burgenland.at abrufbar. Eine wichtige Änderung betrifft die neuen Einreichfristen: Es sind dies der 1.2.2026 für mehrjährige Förderungen und Basis- bzw. Jahresprogrammförderungen sowie der 1.5.2026und der 1.10.2026 für Projektförderungen. Alle bis zum 31. Dezember 2025 bewilligten Förderungen werden noch im Amt der Burgenländischen Landesregierung abgerechnet und abgewickelt.