Verpflichtender Sachkundenachweis für Haustierhaltung tritt in Kraft

Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner

LH-Stv.in Haider-Wallner: „Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung – darauf sollte man gut vorbereitet sein“

Mit 1. Juli 2026 gilt österreichweit eine neue Regelung im Tierschutzrecht: Wer bestimmte Tiere zum ersten Mal halten möchte, muss künftig vor der Anschaffung einen verpflichtenden Sachkundekurs absolvieren. Betroffen sind all jene, die Hunde, Reptilien, Amphibien sowie bestimmte Papageienvögel halten. Ziel der neuen Regelung ist es, künftige Tierhalterinnen und Tierhalter bestmöglich auf die Tierhaltung vorzubereiten und damit das Tierwohl nachhaltig zu stärken. „Ein Haustier zu übernehmen sollte keine spontane Entscheidung sein – man übernimmt Verantwortung für viele Jahre. Mit dem Sachkundekurs wird sichergestellt, dass sich künftige Tierhalterinnen und Tierhalter schon vor der Anschaffung mit den Bedürfnissen ihres Tieres auseinandersetzen. Das schützt die Tiere und erleichtert auch den Menschen das harmonische Zusammenleben und den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin und Tierschutzlandesrätin Anja Haider-Wallner.

Für Hundebesitzerinnen und -besitzer umfasst der Sachkundenachweis einen vierstündigen Theoriekurs vor der Aufnahme der Tierhaltung sowie eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund, die innerhalb eines Jahres nach Beginn der Haltung absolviert werden muss. Für Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel ist ein vierstündiger Theoriekurs verpflichtend.

Von der Kurspflicht ausgenommen sind unter anderem Personen, die bereits über nachweisbare Erfahrung in der Tierhaltung verfügen oder einschlägige fachliche Qualifikationen besitzen – etwa TierärztInnen, zertifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer oder entsprechend ausgebildete Fachkräfte.

„Gut informierte Tierhalterinnen und Tierhalter sind die beste Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben von Mensch und Tier. Wer weiß, welche Ansprüche ein Tier hat, kann ihm ein artgerechtes Zuhause bieten und Problemen von Anfang an vorbeugen“, so Haider-Wallner.

Für nähere Informationen zu den verpflichtenden Sachkundekursen im Burgenland, den Voraussetzungen sowie den Ausnahmeregelungen klicken Sie auf die folgenden Links:

www.burgenland.at/sachkundekursanbiete
www.burgenland.at/sachkundekurs-tierhalter

Für Allgemeine Informationen klicken Sie auf den folgenden Link:

www.tierwissen.at

Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner

Eisenstadt, 01. Juli 2026

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