Das Burgenland hat das Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Die wichtigste Neuerung: Künftig können die Ausbildungen zu Heimhilfen, Fachsozialbetreuer/innen und Diplomsozialbetreuer/innen einheitlich ab 18 Jahren begonnen werden. „Mit der Anpassung können alle drei Ausbildungen einheitlich bereits ab der Vollendung des 18. Lebensjahres absolviert werden“, erklärt Soziallandesrat Leonhard Schneemann. Bisher war für die Diplomsozialbetreuung das 20. Lebensjahr und für die Fachsozialbetreuung das 19. Lebensjahr nötig. Parallel zu der Altersanpassung wurden auch die Ausbildungsinhalte entsprechend den neuen Kompetenzen überarbeitet. Die drei dazugehörigen Verordnungen befinden sich aktuell in Anpassung. Das Inkrafttreten ist für den Herbst vorgesehen, womit die neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2026/27 – nach dem Ende der laufenden Aufnahmeverfahren – gültig werden. „Der Sozial- und Pflegebereich nimmt einen besonders großen Stellenwert ein – und er wird immer wichtiger. Wir brauchen ausreichend, gut ausgebildetes und damit hoch qualifiziertes Personal, damit die Versorgung in diesen Bereichen auch weiterhin auf diesem hohen Niveau gesichert werden kann.“
Das Burgenland hat wichtige Schritte zur Modernisierung der Sozialbetreuungsberufe gesetzt. Nach der Anpassung der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde in der letzten Landtagssitzung Ende Juni das Burgenländische Sozialbetreuungsberufegesetz novelliert. Die Neuregelung betrifft Heimhilfen, Fachsozialbetreuer:innen und Diplomsozialbetreuer:innen. „Der Sozial- und Pflegebereich wird immer wichtiger. Wir brauchen ausreichend, gut ausgebildetes Personal, damit die Versorgung auch weiterhin auf diesem hohen Niveau gesichert werden kann“, betont Soziallandesrat Leonhard Schneemann.
Grundlage der Novellierung ist die angepasste 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die erstmals einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe schafft. Die drei Verordnungen werden aktuell überarbeitet und treten voraussichtlich im Herbst in Kraft. Die neuen Regelungen gelten ab dem Schuljahr 2026/27.
Die Novellierung stellt somit eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Sozialbetreuung im Burgenland dar und macht die Ausbildung für junge Menschen attraktiver und zugänglicher.
Aktuell sind 377 Heimhilfen im Burgenland tätig, zwei Drittel davon in der mobilen Betreuung. Die Sozialbetreuer:innen werden an der SOB mit Standorten in Pinkafeld, Güssing und Frauenkirchen ausgebildet. 355 Schüler:innen waren Ende des Schuljahres 2024/25 in Ausbildung oder haben diese abgeschlossen.
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Bildtext Sozial- und Pflegeberufe 1 bis 4: Künftig können die Ausbildungen zu Heimhilfen, Fachsozialbetreuer/innen und Diplomsozialbetreuer/innen einheitlich ab 18 Jahren begonnen werden.
Bildquelle: Büro LR Schneemann
Eisenstadt, 09. August 2025
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