Neues Nationalparkgesetz beschlossen: Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel zukunftsfit aufgestellt

Bundesminister Norbert Totschnig und LH-Stv.in Anja Haider-Wallner sind sich einig, dass die Novelle des Nationalparkgesetzes den Nationalpark zukunftsfit aufstellt
Bundesminister Norbert Totschnig und LH-Stv.in Anja Haider-Wallner sind sich einig, dass die Novelle des Nationalparkgesetzes den Nationalpark zukunftsfit aufstellt
Bundesminister Norbert Totschnig und LH-Stv.in Anja Haider-Wallner sind sich einig, dass die Novelle des Nationalparkgesetzes den Nationalpark zukunftsfit aufstellt

LH-Stv.in Haider-Wallner: „Wir stärken den Nationalpark mit klaren Strukturen, mehr Mitsprache und einer starken Partnerschaft von Land und Bund“

Mit dem Beschluss des neuen Nationalparkgesetzes setzen das Land Burgenland und der Bund einen wichtigen Schritt für die nachhaltige Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel. Grundlage dafür ist die Überarbeitung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Land, die infolge des Rechnungshofberichtes 2020 notwendig wurde. Wesentliche Anpassungen betreffen die Aktualisierung der Nationalparkflächen, die organisatorische Neustrukturierung der Gremien und Organe des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel sowie eine klare und verbindliche Regelung der Finanzierung der Nationalparkgesellschaft. Bundesminister Norbert Totschnig und Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner betonen, dass die Novelle den Nationalpark durch moderne Strukturen, klare Zuständigkeiten und eine stärkere Einbindung der Region zukunftsfit aufstellt.

Konkret wurden mit dem neuen Nationalparkgesetz die vom Rechnungshof empfohlenen Schlussempfehlungen umgesetzt. So wird die bisher vorgesehene Funktion des Wissenschaftlichen Leiters künftig nicht mehr geführt. Die damit verbundenen Berichts- und Teilnahmepflichten werden auf den Vorsitz bzw. die Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates übertragen. Damit werden Doppelgleisigkeiten zwischen Wissenschaftlichem Leiter, Wissenschaftlichem Beirat und Forschungsabteilung der Nationalparkgesellschaft beseitigt und die fachlichen Zuständigkeiten klar getrennt.

„Der Rechnungshof hat klar aufgezeigt, wo es Anpassungsbedarf gibt. Mit dem neuen Nationalparkgesetz sorgen wir für transparente Zuständigkeiten, zeitgemäße Gremien und eine stärkere Einbindung der Bevölkerung – und sichern damit die Zukunft eines einzigartigen Naturraums“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.

Auch die Gremienstruktur der Nationalparkgesellschaft wurde neu geordnet. Der im Nationalparkgesetz 1992 zwar vorgesehene, jedoch nie konstituierte Ausschuss der Nationalparkregion entfällt. Gleichzeitig wurde das Nationalparkforum weiterentwickelt: Es wurde inhaltlich und in der Zusammensetzung neu aufgestellt, um zusätzliche Stakeholder zu integrieren, und erstmals eine echte Form der Bürgerbeteiligung in den Gemeinden der Nationalparkregion gesetzlich verankert.

Stärkere Rolle des Bundes und gesicherte Finanzierung

Eine weitere zentrale Empfehlung des Rechnungshofes betraf die Rolle des Bundes. Künftig erhält der Bund eine stärkere Vertretung im Vorstand der Nationalparkgesellschaft und kann drei von sieben Mitgliedern entsenden, darunter auch die Stellvertretung des Vorsitzes. Im Gegenzug entfällt die bisherige Nationalparkkommission, deren Abstimmungsfunktion durch die direkte Beteiligung des Bundes im Vorstand nicht mehr erforderlich ist.

Land Burgenland und Bund bekennen sich weiterhin klar zur gleichteiligen Finanzierung der Nationalparkgesellschaft. Um dieser gemeinsamen Verantwortung Rechnung zu tragen, werden budgetwirksame Beschlüsse des Vorstandes künftig unter einen Zustimmungsvorbehalt zumindest eines vom Bund entsendeten Vorstandsmitglieds gestellt. „Der Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Land. Mit dem neuen Gesetz stärken wir diese Partnerschaft und schaffen stabile und zeitgemäße Rahmenbedingungen für wirksamen Naturschutz und für die Weiterentwicklung des Nationalparks“, hält Bundesminister Norbert Totschnig fest.

Starke Basis für die tägliche Arbeit im Nationalpark

Nationalpark-Direktor Johannes Ehrenfeldner begrüßt die Novelle ausdrücklich: „Das neue Nationalparkgesetz schafft klare Zuständigkeiten, stärkt die Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Region und gibt uns als Nationalparkgesellschaft verlässliche Rahmenbedingungen für unsere tägliche Arbeit. Damit können wir den Schutz dieses einzigartigen Naturraums langfristig sichern und gleichzeitig die Bevölkerung noch stärker einbinden.“

Pressefotos zum Download: "Nationalparkgesetz 1", "Nationalparkgesetz 2", "Nationalparkgesetz 3" 

Bildtext "Nationalparkgesetz 01-03": Bundesminister Norbert Totschnig und LH-Stv.in Anja Haider-Wallner sind sich einig, dass die Novelle des Nationalparkgesetzes den Nationalpark zukunftsfit aufstellt.
Bildquelle: Büro BM Totschnig

Eisenstadt, 29. Dezember 2025

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