„Neue Eisenstädter“: Aufsichtsbehörde hat Einsetzung des Regierungskommissärs verfügt

LH Doskozil

LH Doskozil: „Nehmen konsequent unsere Kontrollpflicht im Sinne der Mieter wahr“

Auf Grundlage gravierender Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die im Zuge einer Sonderprüfung festgestellt wurden, hat die Burgenländische Landesregierung die Einsetzung eines Regierungskommissärs bei der „Neue Eisenstädter Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft“ verfügt. Mit dem Mandat betraut wurde der Wiener Rechtsanwalt Mag. Mathias Burger. Ziel der Maßnahme ist die aufsichtsrechtliche Stabilisierung sowie die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Weiterbetriebs im Sinne der Mieterinnen und Mieter. Die Bestellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des WGG als nächste Stufe im vorgesehenen Aufsichtsregime. Der Bescheid wurde heute allen relevanten Stellen zugestellt, der Eintrag in das Firmenbuch wird veranlasst.   

Mathias Burger hat sich bereits als stellvertretender Verfahrensanwalt im Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank durch ausgewogene und juristisch fundierte Arbeit hervorgetan. Der Rechtsexperte gilt als überparteilich, erfahren und besonders versiert in komplexen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen – und er verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilien- und Bankenrecht. Burger wird die „Neue Eisenstädter“ begleiten und sicherstellen, dass die laufenden Geschäfte ordnungsgemäß unter Einhaltung der Bestimmungen des WGG sowie der nachgelagerten Verordnungen geführt werden – mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der berechtigten Interessen der Mieterinnen und Mieter. 

Das Land als zuständige Behörde ist gemäß WGG verpflichtet, zur Wahrung gemeinnütziger Grundprinzipien einen Regierungskommissär einzusetzen – als direkte Konsequenz aus den Ergebnissen der Sonderprüfung, die neben spekulativen Wohnungsvergaben und steuerrechtlichen Aspekten auch überhöhte Kreditzinsen aufgedeckt hat. „Mit der Bestellung des Regierungskommissärs nehmen wir unsere gesetzliche Pflicht als zuständige Aufsichtsbehörde wahr und handeln streng nach den Vorgaben des WGG“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. 

Die Rolle des Regierungskommissärs ist im WGG so beschrieben: „Der Regierungskommissär, dem alle Aufsichtsrechte gemäß § 29 Abs 1 und 2 zustehen, hat vor Vertragsabschluss bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit Rechtsgeschäften […] zuzustimmen, sofern sie nicht geeignet sind, die Gefahr gemäß Abs 1 zu vergrößern. Er nimmt an allen General- und Hauptversammlungen, an Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen mit Rederecht teil.“ Der Regierungskommissär soll in diesem Sinn gemeinnütziges Vermögen und leistbares Wohnen sichern.  

Keine negativen Auswirkungen auf Mietverhältnisse – Prüfung weiterer Schritte

Für die bestehenden Mietverhältnisse ergeben sich durch die gesetzte Maßnahme keine negativen Änderungen. Dem Land gehe es bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht ausschließlich darum, die Grundregeln der Gemeinnützigkeit und die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu schützen. „Grundsätzliches Ziel ist Schadenswiedergutmachung durch eine Senkung bzw. Begrenzung der Mieten“, so LH Doskozil. Die Einleitung weiterer aufsichtsbehördlicher Schritte in Sachen „Neue Eisenstädter“ werde derzeit geprüft – auch bei allfälligen weiteren Maßnahmen bleibt die Rechtssituation der Mieter unberührt, so der Landeshauptmann. 

Eisenstadt, 16. Oktober 2025

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