Nach den Feiertagen: Was Konsumentinnen und Konsumenten jetzt wissen sollten

LH-Stv.in Haider-Wallner

LH-Stv.in Haider-Wallner: Rückgabe, Umtausch und Gutscheine sorgen oft für Unsicherheit

Zu klein, doppelt geschenkt oder einfach nicht passend: Nach den Feiertagen tauchen in vielen Haushalten dieselben Fragen auf. Kann ich ein Geschenk zurückgeben? Gilt der Gutschein noch? Und was ist der Unterschied zwischen Onlinekauf und Geschäft? Die Servicestelle für Konsumentenschutz des Landes Burgenland informiert darüber, welche Rechte Konsumentinnen und Konsumenten haben – und wo Kulanz endet. „Viele Menschen stehen nach den Feiertagen vor ganz praktischen Fragen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner. „Unser Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und zu zeigen, worauf man achten sollte, damit es nach dem Auspacken nicht noch zusätzlichen Ärger gibt.“

Online gekauft? Rückgabe meist möglich

Wer Geschenke online bestellt hat, ist rechtlich besser abgesichert als oft angenommen. In den meisten Fällen können Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden – ohne Begründung. Wichtig ist, dass der Widerruf aktiv erklärt wird, etwa über ein Onlineformular oder einen Rücksendeschein, der eindeutig als Widerrufserklärung gekennzeichnet ist (z. B. mit dem Wort „Rücktritt“ oder „Widerruf“).
Ausnahmen gibt es jedoch: Personalisierte Produkte, schnell verderbliche Waren oder versiegelte Hygieneartikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Auch Tickets für Veranstaltungen, Reisen oder Hotelbuchungen können in der Regel nicht widerrufen werden. Die Frist läuft unabhängig von Wochenenden oder Feiertagen, auch wenn viele Händler rund um Weihnachten freiwillig längere Rückgabemöglichkeiten anbieten.

Im Geschäft gekauft? Rückgabe ist Kulanz

Ganz anders sieht die Situation im stationären Handel aus. Hier gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe. Ob ein Geschäft Ware zurücknimmt oder Gutscheine ausstellt, ist eine freiwillige Entscheidung des Unternehmens.

„Darum lohnt es sich, schon vor dem Bezahlen nachzufragen, wie ein Umtausch geregelt ist“, empfiehlt Haider-Wallner. „Am besten ist es, wenn diese Vereinbarung auch auf der Rechnung vermerkt ist.“

Gutscheine: Gültigkeit genau prüfen

Auch bei Gutscheinen gelten unterschiedliche Regeln. Kostenlose Gutscheine dürfen Unternehmen relativ kurz befristen, da sie ohne Gegenleistung ausgegeben werden. Anders ist das bei gekauften Wertgutscheinen: Diese sind grundsätzlich sehr lange gültig, Befristungen müssen sachlich begründet und fair sein.

Wie lange ein Gutschein tatsächlich gelten muss, hängt vom Einzelfall ab. Gerichte haben etwa kurze Fristen bei Erlebnisgutscheinen kritisch gesehen, längere Laufzeiten – etwa bei Reisegutscheinen – jedoch akzeptiert.

Beratung und Hilfe im Burgenland

Wer unsicher ist oder konkrete Fragen hat, kann sich an das Referat Konsumentenschutz des Landes Burgenland wenden. Die Beratung ist kostenlos und findet Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr statt – telefonisch unter 057/600-2346 oder per E-Mail an post.konsumentenschutz(at)bgld.gv.at.

„Gute Information hilft, die eigenen Rechte besser einzuschätzen“, so Haider-Wallner. „Und genau dabei unterstützen wir die Burgenländerinnen und Burgenländer.“

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Bildtext LH-Stv.in Haider-Wallner: Portrait von Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner

Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner

Eisenstadt, 9. Jänner 2026

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