LR.in Winkler warnt vor AMPAG-Sammelnovelle

LAndesrätin daniela Winkler

LR.in Winkler: „Bund hebelt Partnerschaft mit Ländern aus und produziert finanzielle und rechtliche Unsicherheit“

Mit deutlicher Schärfe reagiert das Land Burgenland auf den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts (AMPAG). Landesrätin Winkler sieht in der geplanten Novelle einen Frontalangriff auf das partnerschaftliche Prinzip zwischen Bund und Ländern und warnt vor massiven Mehrbelastungen für die Länder ohne jeglichen Kostenausgleich. „Der vorliegende Entwurf ist ein administratives und finanzielles Überraschungspaket, das der Bund den Ländern vor die Tür legt“, kritisiert LR.in Daniela Winkler. Besonders sticht dabei die einseitige Verschiebung von Kompetenzen ins Auge, die bisher im Geiste der Art. 15a B-VG Vereinbarung gemeinsam geregelt wurden.

Einseitige Normierung statt Konsens

Die Landesrätin kritisiert den grundsätzlichen Umschwung von der gemeinsamen Grundversorgungsvereinbarung hin zu einseitigen bundesgesetzlichen Regelungen im Grundversorgungsgesetz-Bund (GVG-B). „Anpassungen, die alle Vertragspartner betreffen, müssen zwingend über eine Änderung der Grundversorgungsvereinbarung erfolgen. Dass der Bund hier einseitig im GVG-B normiert, ist eine deutliche Verletzung des partnerschaftlichen Prinzips unserer Verfassung“, so Winkler.

Finanzieller Blindflug zulasten der Länder

In der Wirkungsfolgenabschätzung des Entwurfs fehlen jegliche Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf Länder. Während der Bund durch die im neuen Gesetz normierten Verfahren Entlastungen erfährt, werden die Mehrkosten für die Länder schlichtweg verschwiegen. „Wir fordern volle Transparenz. Es braucht eine klare Kostenverteilung zwischen Bund und den Ländern. Ohne finanzielle Absicherung ist dieses Gesetz für uns nicht akzeptabel“, stellt die Landesrätin klar. Der Gesetzentwurf lässt zentrale Fragen der praktischen Umsetzung offen. Mehrere Themenbereiche sind intransparent formuliert, wodurch den Ländern eine massive Mehrbelastung droht. Dass der Familiennachzug Ländermaterie werden soll, wird von Winkler entschieden abgelehnt. „Es kann nicht sein, dass der Bund die Kriterien für den Zuzug definiert und die Länder die daraus resultierenden Kosten Versorgungskosten, für Schule, Wohnraum, Sozialleistungen, stemmen müssen.“

Zuteilungsdiktat statt Abstimmung

Scharfe Kritik übt die Landesrätin auch an der Neuregelung zur Zuteilung von Asylwerberinnen und Asylwerbern. „Entgegen der bisherigen Vorgehensweise, nach der die Länder vom Bund unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und Kapazitäten Asylwerber in Absprache übernommen haben, könne nun der Bund eine direkte Zuteilung nach spätestens 14 Tagen veranlassen. Das wurde nicht abgestimmt und das werden wir uns keinesfalls diktieren lassen. Solche Festlegungen sind jedenfalls mit den Ländern zu vereinbaren. Bei der Flüchtlingsreferentenkonferenz im Dezember 2025 haben sich die Länder darauf verständigt, dass es für eine Gesetzesänderung in der Grundversorgung eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen Bund und Ländern braucht. Einige Tage später knallt die Bundesregierung den Gesetzesvorschlag auf den Tisch. Bislang ist das Burgenland verlässlich seiner Verantwortung nachgekommen. Aufgrund der hohen Asylzahlen in der Vergangenheit haben wir uns im Burgenland auf eine Obergrenze von 330 Aufnahmen pro Jahr verständigt. Daran werden wir auch festhalten“, so Winkler abschließend.

Das Land Burgenland fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs, eine klare finanzielle Abgeltung der Mehrbedarfe und die Rückkehr zu einem echten Dialog auf Augenhöhe. Seitens des Burgenlandes wurde zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine klare Stellungnahme abgegeben, in der grundlegende Bestimmungen kritisiert werden.

Die Artikel 15a-Vereinbarung ist eine wesentliche Bestimmung im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), die es dem Bund und den Ländern (oder den Ländern untereinander) ermöglicht, öffentlich-rechtliche Verträge über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereichs abzuschließen. Diese Bestimmung ist die Grundlage für die Grundversorgung.

Rückfragen: 
Gerald Pangl – Pressesprecher / Büro LRin Mag.a Daniela Winkler
Tel: +43 57 600-2483
gerald.pangl(at)bgld.gv.at 

Eisenstadt, 13. Feber 2026

Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
Tel: 02682/600-2134
post.oa-presse(at)bgld.gv.at 
www.burgenland.at