Bei der LandestierschutzreferentInnenkonferenz (LTRK) am Mittwoch in Linz wurden sämtliche Tierwohl-Anträge des Burgenlandes abgelehnt. Grund dafür ist das Einstimmigkeitsprinzip unter den Bundesländern, das bei der Beschlussfassung von Anträgen an die Bundesregierung gilt. Während eine Mehrheit der Länder die burgenländischen Vorschläge unterstützte, verhinderten Niederösterreich, Tirol und Steiermark eine Annahme der Anträge. „Das fadenscheinige Argument der blockierenden Länder, Tierschutz und Landwirtschaft stünden einander im Weg, ist Realitätsverweigerung vor dem Alltag vieler Bäuerinnen und Bauern. Ein gesundes Tier ist auch wirtschaftlich sinnvoll – das weiß jedes Kind, das schon einmal mit dem Haustier beim Tierarzt war“, kritisiert die für Tierschutz zuständige Landesrätin Anja Haider-Wallner.
Zentraler Bestandteil der burgenländischen Anträge war eine Verbesserung der Haltungsbedingungen von Kälbern in der konventionellen Landwirtschaft. So wurde etwa eine neue Fristsetzung bei der verpflichtenden Gruppenhaltung von Kälbern vorgeschlagen. Bislang müssen Kälber in Österreich erst nach der achten Woche in Gruppen gehalten werden. Das Burgenland plädierte für ein Herabsetzen der Frist auf vier Wochen.
Die Änderung hätte neben dem Tierwohl vor allem wirtschaftliche Vorteile für die Betriebe. Studien belegen, dass der frühe Kontakt mit Artgenossen zu einem höheren Absetzgewicht und einer höheren Milchleistung der späteren Milchkühe führt. Bestehende Ausnahmen bei der Gruppenhaltung seien in Krankheitsfällen natürlich beizubehalten, so Haider-Wallner.
„Positive Interaktionen mit Artgenossen, wie die gegenseitige Fellpflege und das gemeinsame Spielen, sind nur in Gruppenhaltung möglich, aber wesentlich für eine gesunde Entwicklung der Jungtiere“, erklärt Haider-Wallner: „Mehr Tierwohl in der Aufzucht bedeutet zugleich höhere Fleischqualität und besseres Wachstum. Davon profitieren langfristig sowohl die Tiere als auch die Betriebe.“
„Schwarze Schafe“ unter den LandwirtInnen werden gedeckt
Ein weiterer Streitpunkt war die fehlende gesetzliche Mindestversorgungsdauer von Kälbern mit Milch oder Milchersatz. Derzeit gibt es in Österreich keine verpflichtende Mindesttränkzeit für konventionell gehaltene Tiere. „Kälber sind Säugetiere – ohne ausreichend Milch, sei es Muttermilch oder Milchersatz, können sie sich nicht gesund entwickeln“, betont Haider-Wallner.
Viele Bäuerinnen und Bauern setzen bereits freiwillig viele Tierwohl-Maßnahmen um und garantieren ihren Tieren eine längere Tränkezeit. Für diese LandwirtInnen hätte sich bei einer Beschlussfassung nichts verändert, so Haider-Wallner, die an einer gesetzlichen Mindestversorgungsdauer festhält.
„Drei Bundesländer wollen aber die wenigen ‘schwarzen Schafe’ unter den LandwirtInnen decken, die auf eine wichtige Grundversorgung der Tiere verzichten, um sie schnell ins Ausland verscherbeln zu können“, erklärt Haider-Wallner und bekräftigt abschließend: Für diese „schwarzen Schafe“ brauche es eine gesetzliche Regelung.
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Bildtext Haider-Wallner_Stall: LH-Stv.in Anja Haider-Wallner
Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner
Eisenstadt, 12. November 2025
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