LRin Winkler: Landesförderung für Jugendräume und Beratungsstellen als Investition in die Zukunft der Jugend

Investitionsförderung greift Gemeinden, Vereinen und Organisationen im Burgenland unter die Arme

Um jungen Menschen im Rahmen der Jugendarbeit, -betreuung und -beratung eine gute Infrastruktur zu bieten, unterstützt das Land Burgenland mit einer attraktiven Fördermöglichkeit. Für die Erweiterung, Sanierung, Erhaltung und Ausstattung von Jugendzentren, Jugendtreffpunkten, Jugendberatungsstellen sowie Lokalen von Jugendorganisationen können unkompliziert Fördermittel beantragt werden. „Junge Menschen brauchen adäquate Räume, um sich zu entfalten, auszutauschen und Unterstützung zu finden. Mit der Investitionsförderung greifen wir den Gemeinden, Vereinen und Organisationen im Burgenland unter die Arme, um zeitgemäße und sichere Anlaufstellen für unsere Jugend zu schaffen und zu erhalten“, betont die Jugendlandesrätin.

Rahmenbedingungen und Details zur Förderung 

Gefördert werden gemeinnützig ausgerichtete Vorhaben. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Einrichtung Jugendlichen allgemein zugänglich ist und über eine entsprechende personelle, sachliche sowie behindertengerechte Ausstattung verfügt.

  • Förderhöhe: 50 % der anerkannten Investitionskosten, maximal jedoch € 5.000,00 pro Vorhaben. Eigenleistungen werden bei der Berechnung der Förderhöhe nicht berücksichtigt.
  • Förderwerber: Antragsberechtigt sind Personen, Organisationen und Gemeinden gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Jugendförderungsgesetzes.

Unkomplizierte Online-Antragstellung 

Das Förderansuchen ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch sechs Monate nach Fertigstellung und Inbetriebnahme, online einzureichen. Dem Antrag sind insbesondere eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan beizulegen.

„Wir laden alle Gemeinden, Vereine und Organisationen herzlich dazu ein, geplante Investitionen in Jugendräumlichkeiten zu prüfen und diese finanzielle Unterstützung des Landes Burgenland in Anspruch zu nehmen“, so die Landesrätin abschließend.

Informationen und Antragstellung 

Es werden alle Gemeinden in einem Schreiben darüber direkt informiert. Alle näheren Details zur Förderung sowie das Online-Antragsformular stehen auf der Homepage unter www.ljr.at (Rubrik: Förderungen – Investitionen für Jugendräume) zur Verfügung.

Für weitere Informationen klicken Sie auf den folgenden Link: www.ljr.at

Bildtext: Landesrätin Daniela Winkler

Bildquelle: Büro LRin Winkler

Eisenstadt, 07. Oktober 2026

Landesmedienservice Burgenland
7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1    
Tel: 057/600
post.oa-presse(at)bgld.gv.at 
www.burgenland.at