Land fördert Fahrtkosten am Studienort für alle burgenländischen Studierende

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann: „Die Förderung soll einerseits finanziell zu unterstützen und andererseits die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort attraktivieren.“

Am 1. März 2023 starten Studentinnen und Studenten in das neue Semester. Pünktlich dazu läuft auch die Beantragung des vergünstigten Semestertickets wieder an. Neu ist dabei, dass nicht nur – wie bisher – Studierende außerhalb des Burgenlandes vom vergünstigten Semesterticket am Studienort profitieren, sondern auch jene, die im Burgenland studieren. „Ab sofort bekommen alle burgenländischen Studentinnen und Studenten 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Fahrkarten, aber jedoch höchstens 76 Euro, gefördert“, erklärt Landesrat Dr. Leonhard Schneemann die neue Richtlinie, die eine Gleichstellung aller burgenländischen Studierenden ermöglicht.

Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind der Erwerb eines Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte bzw. Klimatickets, eine Studienbestätigung für das jeweilige Semester sowie die Antragsstellung seit mindestens sieben Monate durchgehend an einem Hauptwohnsitz im Burgenland. „Die Förderung der Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten bzw. Klimatickets soll einerseits die burgenländischen Studierenden finanziell zu unterstützen und andererseits die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort attraktivieren“, begründet Schneemann die Maßnahme. 

Die Förderung erfolgt einmalig pro Semester auf das Konto der Studentinnen und Studenten. Dabei geht es aber nur um die Fahrtkosten am Studienort, die Förderung jener zwischen Wohnort und Studienort ist nicht vorgesehen. Der Antrag für das Sommersemester kann jeweils vom 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester jeweils vom 1. Oktober bis. 15. Februar beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde persönlich oder in elektronische Form eingebracht werden. 

Fercsak Hermann, 01. März 2023

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