Land Burgenland kritisiert Umweltschutzminister wegen mangelnder Bereitschaft zu Asbestregelungen

LH-Stv.in Haider-Wallner/ LR Dorner: Bund muss Regelungslücken bei Asbest endlich schließen und Verantwortung übernehmen

Seit Monaten sprechen sich das Land Burgenland und die Taskforce „Vorsorgeabklärung Luftqualität“ mit Nachdruck für eine klare gesetzliche Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem asbesthaltigem Gestein aus und fordern den Bund auf, eine bestehende Gesetzeslücke rasch zu schließen und Klarheit für die Bevölkerung und die Politik zu schaffen. Ein im Umweltausschuss des Nationalrates zur Behandlung aufliegender Entschließungsantrag mit der „Aufforderung an die Bundesregierung, umgehend die Empfehlungen der burgenländischen Taskforce umzusetzen und den Entwurf einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender asbesthaltiger Materialien klar reguliert bzw. an einen verbindlichen Grenzwert knüpft“, wurde vertagt. Im Zuge dessen verweist Klima- und Umweltschutzminister Norbert Totschnig laut Parlamentskorrespondenz auf bestehende nationale und EU-Vorgaben. Damit liege es in der Verantwortung der Unternehmen, Gestein zu analysieren und gegebenenfalls gesundheitsgefährdende Bestandteile auszuweisen, hieß es darin. Für das Burgenland ist dieses Vorgehen angesichts der aktuellen Diskussion und des geschärften Bewusstseins für die gesundheitliche Problematik nicht nachvollziehbar. Selbst wenn, wie von Totschnig gefordert, die Bestandteile seitens der Unternehmer ausgewiesen werden, fehlt immer noch eine klare Regelung über das Inverkehrbringen dieser Materialien. Allein mit einer verpflichtenden Kennzeichnung wird die Verantwortung letztendlich an den Konsumenten abgeschoben, kritisiert das Land. 

Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner fordert in diesem Zusammenhang: „Wie seit Monaten mehrfach betont, fehlt derzeit in Österreich eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender Materialien – etwa Gestein aus Steinbrüchen – an einen verbindlichen Grenzwert knüpft. Die Bundesregierung muss diese Regelungslücke bei Asbest dringend schließen.“ Landeshauptmann-Stellvertreterin Haider-Wallner wird bei der Landesumweltreferent:innenkonferenz am 29. April „einen klaren Antrag einbringen, um die bestehende Gesetzeslücke endlich zu schließen. Es ist nicht länger akzeptabel, dass sich auf Bundesebene alle vor der Verantwortung drücken und auf bestehende Regelungen verwiesen wird, während in der Praxis eine rechtliche Grauzone bestehen bleibt. Wir brauchen endlich eine klare bundesgesetzliche Regelung mit verbindlichen Grenzwerten für die Gewinnung und das Inverkehrbringen."

Seit 1990 ist das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien verboten, allerdings ausschließlich dann, wenn die Asbestfasern absichtlich zugesetzt wurden. Das Chemikaliengesetz sowie die dazugehörige Verbotsverordnung beziehen sich ausschließlich auf Produkte mit bewusst beigemengtem Asbest. Natürlich vorkommender Asbest in Gestein fällt nicht unter diese Regelungen. Diese Rechtsauffassung wird auch vom zuständigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) bestätigt.

Aus Sicht der Taskforce handelt es sich dabei um eine relevante regulatorische Lücke, die dringend auf Bundesebene geschlossen werden muss. Der bestehende rechtliche Graubereich, wie ihn auch das Umweltbundesamt sieht, kann ausschließlich durch bundesgesetzliche Maßnahmen bereinigt werden.

Auch auf europäischer Ebene sind derartige Materialien derzeit nicht von einschlägigen Beschränkungen erfasst. Dass eine Regelung möglich ist, zeigt Deutschland, wo in der dortigen Gefahrstoffverordnung diese Materie klar geregelt ist.

Eisenstadt, 21. April 2026

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