Konsumentenschutz warnt: Identitätsdiebstahl kann jede und jeden treffen

Claudia Pinterich, LH-Stv.in Anja Haider-Wallner, Klubobmann Wolfgang Spitzmüller
Claudia Pinterich, LH-Stv.in Anja Haider-Wallner, Klubobmann Wolfgang Spitzmüller
Claudia Pinterich, LH-Stv.in Anja Haider-Wallner, Klubobmann Wolfgang Spitzmüller

LH-Stv.in Haider-Wallner appelliert: rasch reagieren, nicht zahlen und Hilfe holen

Identitätsdiebstahl ist längst kein Randphänomen mehr. Immer häufiger werden persönliche Daten missbräuchlich verwendet, um auf fremde Rechnung einzukaufen oder Verträge abzuschließen. Anhand eines aktuellen Falls aus dem Burgenland machen Landeshauptmann-Stellvertreterin und Konsumentenschutz-Landesrätin Anja Haider-Wallner, Klubobmann Wolfgang Spitzmüller (Grüne) und die Leiterin des Referats Konsumentenschutz, Claudia Pinterich, auf die Problematik aufmerksam und informieren über richtiges Verhalten im Ernstfall. Identitätsdiebstahl kann sich etwa durch unbekannte Rechnungen, Abbuchungen, Abonnements oder Vertragsabschlüsse zeigen. Betroffene oder Personen mit einem entsprechenden Verdacht können sich an das Referat Konsumentenschutz des Landes Burgenland wenden und erhalten dort rasch und unbürokratisch Unterstützung. „Identitätsdiebstahl kann jede und jeden treffen – oft völlig überraschend und ohne eigenes Zutun“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner. „Umso wichtiger ist es, dass Betroffene wissen: Sie sind nicht allein und bekommen Unterstützung. Der Konsumentenschutz steht hier mit Beratung und konkreter Hilfe zur Seite.“

Wie rasch man selbst ins Visier von Betrügern geraten kann, zeigt der Fall von Klubobmann Wolfgang Spitzmüller. „Plötzlich hatte ich einen Rechtsanwaltsbrief im E-Mail-Postfach – mit einer Zahlungsaufforderung für einen Einkauf, den ich nie getätigt habe“, schildert Spitzmüller. Weder Bestellung noch Rechnung oder Mahnung waren ihm zuvor bekannt, dennoch sollte er für einen fremden Kauf inklusive Anwaltskosten bezahlen.

Erst nach mehrmaliger Urgenz wurden die Originalunterlagen übermittelt. Eine Zustellung an seine Adresse hatte es nie gegeben. Nach einer Anzeige wegen Identitätsdiebstahls und Betrugs gegen Unbekannt wurde die Zahlungsaufforderung schließlich zurückgezogen. „Der organisatorische Aufwand, die Verunsicherung und der Stress bleiben trotzdem“, so Spitzmüller. „Oft reichen bereits Name, Adresse oder E-Mail-Adresse aus, um fremde Identitäten zu missbrauchen. Mein Fall ist kein Einzelfall – die vielen Rückmeldungen zeigen, wie verbreitet diese Masche ist.“

Nicht zahlen, sofort handeln

Konsumentenschutz-Referatsleiterin Claudia Pinterich rät zu einem klaren Vorgehen: „Ganz entscheidend ist, nicht vorschnell zu zahlen. Betroffene sollten unberechtigte Forderungen umgehend schriftlich zurückweisen, Anzeige bei der Polizei erstatten und vorhandene Unterlagen sichern. Je schneller reagiert wird, desto besser lassen sich weitere Probleme vermeiden.“ Der Konsumentenschutz des Landes Burgenland unterstützt bei der rechtlichen Einordnung und bei der Kommunikation mit Unternehmen oder Inkassobüros. „Viele Fälle lassen sich klären, wenn frühzeitig die richtigen Schritte gesetzt werden“, so Pinterich.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Haider-Wallner unterstreicht zudem die Bedeutung von Prävention: „Der Schutz persönlicher Daten wird immer wichtiger. Ein bewusster Umgang mit Online-Diensten und das Wissen, wie Betrugsversuche aussehen können, sind zentrale Elemente eines wirksamen Konsumentenschutzes.“ Auch Spitzmüller appelliert an Vorsicht im digitalen Alltag: „Persönliche Daten sollten nur sparsam weitergegeben werden. Technische Hilfsmittel wie E-Mail-Masken können zusätzlichen Schutz bieten. Und wenn doch etwas passiert, gilt: rasch reagieren und sich Hilfe holen.“

Typisches Muster

Auch die Polizei weist darauf hin, dass Bestellbetrug durch Identitätsdiebstahl nach einem typischen Muster abläuft: Täter bestellen Waren oder Dienstleistungen online unter Verwendung fremder persönlicher Daten, lassen diese jedoch an andere Adressen oder Abholstationen liefern. Die Rechnung bleibt unbezahlt, Inkassobüros werden eingeschaltet – und Betroffene erfahren oft erst durch Mahnungen oder Inkassoschreiben von dem Betrug. Wichtig ist: Wer den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hat, ist rechtlich nicht zur Zahlung verpflichtet.

Die Polizei empfiehlt, Forderungen umgehend schriftlich und vollständig zu bestreiten, ausdrücklich auf Identitätsmissbrauch hinzuweisen und eine Anzeige wegen Betrugs bzw. Identitätsdiebstahls zu erstatten. Zusätzlich sollten Betroffene direkt den ursprünglichen Händler kontaktieren, Unterlagen wie Bestelldaten und Lieferadresse anfordern sowie ihre Bonitätsdaten bei Auskunfteien überprüfen und gegebenenfalls unberechtigte Einträge sofort löschen lassen. Einschüchterungsversuche in Form von Drohungen mit Gericht oder Zwangsvollstreckung sollten ernst genommen, aber nicht akzeptiert werden: Ohne gerichtlichen Titel sind solche Maßnahmen unzulässig.

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Identitätsdiebstahl 1
Identitätsdiebstahl 2
Identitätsdiebstahl 3

Bildtext Identitätsdiebstahl 1 bis 3: Claudia Pinterich, LH-Stv.in Anja Haider-Wallner, Klubobmann Wolfgang Spitzmüller (v.l.).

Bildquelle: Büro LH-Stv.in/Hannah Neugebauer

Eisenstadt, 20. Februar 2026

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