Die Antragstellung für die Dürrehilfe 2026 des Landes Burgenland ist ab sofort möglich: Betroffene tierhaltende Betriebe können finanzielle Unterstützung für den Ankauf von Ersatzfuttermitteln beantragen. Gemeinsam mit der nun veröffentlichten Sonderrichtlinie stellt das Land insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung, um die Folgen der außergewöhnlichen Trockenheit und der damit verbundenen Ernteausfälle abzufedern. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten und maximal 5.000 Euro pro Betrieb. „Die Trockenheit hat viele unserer landwirtschaftlichen Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Besonders die Versorgung der Tiere mit ausreichend Futter ist für viele zur enormen finanziellen Belastung geworden. Mit der Futterzukaufprämie setzen wir genau dort an und unterstützen unsere tierhaltenden Betriebe mit einer direkten, nicht rückzahlbaren Förderung“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin und Agrarlandesrätin Anja Haider-Wallner.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht führen. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der Hauptbetriebssitz als auch die Tierhaltung im Burgenland befinden und zum Stichtag 1. Juli 2026 mindestens drei Großvieheinheiten (GVE) gehalten wurden. Handelsbetriebe und Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten für den Zukauf von Ersatzfuttermitteln. Die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro pro Betrieb, die Mindestförderhöhe liegt bei 500 Euro.
Anträge bis spätestens 31. März 2027 einreichen
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Das entsprechende Antragsformular sowie die Sonderrichtlinie mit den Anlagen sind auf der Website des Landes Burgenland abrufbar.
Die Einreichung ist elektronisch per E-Mail, postalisch oder persönlich beim Amt der Burgenländischen Landesregierung möglich. Die Antragsfrist endet am 31. März 2027. Pro Betrieb kann nur ein Förderantrag gestellt werden.
Berücksichtigt werden Rechnungen für Ersatzfuttermittel, die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 31. März 2027 auf die Förderwerberin bzw. den Förderwerber ausgestellt wurden. Die entsprechenden Zahlungsnachweise sind ebenfalls vorzulegen.
Landwirtschaftskammer Burgenland unterstützt bei der Antragstellung
Bei Fragen zur Sonderrichtlinie und zur Antragstellung stehen zudem auch die MitarbeiterInnen der Abteilung Tierzucht sowie der Landwirtschaftlichen Bezirksreferate der Landwirtschaftskammer Burgenland unterstützend zur Verfügung
„Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen gerade nach einem so schwierigen Dürrejahr Planungssicherheit und konkrete Unterstützung. Deshalb setzen wir auf eine Förderung, die unmittelbar bei den Betrieben ankommt und nicht zu zusätzlichen Schulden führt. Jetzt geht es darum, dass möglichst alle burgenländischen Viehbetriebe von dieser Möglichkeit erfahren und ihre Anträge rechtzeitig einreichen“, so Haider-Wallner.
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Porträt LH-Stv.in Haider-Wallner
Bildtext Portät LH-Stv.in Haider-Wallner: Porträtaufnahme Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Eisenstadt, 30. Oktober 2026
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