Corona-Sonderlandtag: Rasche Hilfen im Sozialbereich beschlossen

LR Illedits

LR Illedits: „Solidarität und Zusammenhalt sind nun wichtiger denn je. Pragmatische und unbürokratische Unterstützung soll den Burgenländerinnen und Burgenländern rasch helfen.“

In der heutigen Landtagssitzung wurde unter anderem eine Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes beschlossen: Zum einen wurde fixiert, dass die Antragstellung für die "Hilfe in besonderen Lebenslagen“ vereinfacht wird, zum anderen folgt in Kürze ein Erlass zur bedarfsorientierten Mindestsicherung. „Durch diese Gesetzesänderung ist es möglich, die Anträge unbürokratischer und rascher abzuwickeln und im Bedarfsfall Unterstützungen schneller zuzusprechen. Die in eine Notlage geratenen Burgenländerinnen und Burgenländer können dadurch mit einer prompten Hilfe rechnen. Es darf nicht sein, dass sich Personen, die dringende Hilfe benötigen, aufgrund von unnötig langen bürokratischen Prozessen existenzielle Sorgen machen müssen“, so Soziallandesrat Christian Illedits.

Der heutige Burgenländische Landtag stand im Zeichen der Corona-Krise: Jener wurde unter besonderen Maßnahmen – Desinfektion, Mund- und Nasenschutz, Plexiglaswände und die Anwesenheit lediglich der Hälfte der Mandatare zum gegenseitigen Schutz – abgehalten. Burgenländische Landesgesetze wurden anlässlich der COVID-19-Pandemie angepasst und eine COVID-Sammelnovelle verabschiedet – darunter auch Änderungen im Burgenländischen Sozialhilfegesetz.

Im Sozialbereich wurden ab Beginn der Krise aktiv Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung der pflege- und betreuungsbedürftigen Burgenländerinnen und Burgenländer weiterhin zu garantieren. In einem nächsten Schritt soll mit der Gesetzesnovelle nun auch speziell den in finanzielle Not geratenen Burgenländerinnen und Burgenländern geholfen werden und eine Verbesserung der Situation derer erfolgen, die Unterstützung benötigen. Hierzu wurden folgende Maßnahmen getroffen: Die Hilfe in besonderen Lebenslagen wird ab 1. Mai an den Bezirkshauptmannschaften abgewickelt, um eine einfache, rasche und unbürokratischere Bearbeitung zu ermöglichen. Dadurch kann die Unterstützungsleistung im Bedarfsfall schneller ausbezahlt werden. Weiters wurde beschlossen, dass in Kürze ein Erlass zur bedarfsorientierten Mindestsicherung folgen wird. Dieser beinhaltet eine Fristverlängerung für Bezieher – die Mindestsicherung soll im Bedarfsfall schnell zugesprochen werden können. Zudem kann die bedarfsorientierte Mindestsicherung einen Einnahmenentfall aufgrund der Krise kompensieren. „Besonders in Zeiten wie diesen, in denen die Ungewissheit groß ist und – bedingt durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt – viele in existenzielle Notlagen geraten sind, ist es zentral, den Betroffenen so schnell und einfach wie möglich finanziell unter die Arme zu greifen. Aus diesem Grund sind jene Gesetzesänderungen und Erlässe wichtige Abhilfen und unterstützen jene rasch, die die Krise besonders hart trifft“, betont Illedits abschließend.

Bildtext: Landesrat Christian Illedits

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice


Eisenstadt, 16. April 2020

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