Im Dezember 2025 beantragte die Landwirtschaftskammer Österreich eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat). Das Land Burgenland hat den Antrag nach gründlicher Prüfung abgelehnt. Ein echter Notfall liegt aus Sicht des Landes nicht vor, vor allem da der Antrag schon lange vor der Anbausaison gestellt wurde. Auch insgesamt sind die Voraussetzungen eines Notfalls im Sinne der EU-Verordnung nicht ausreichend belegt. Spirotetramat gilt als problematisch - neben möglichen Auswirkungen auf die menschliche Fortpflanzung gilt der Wirkstoff als gefährlich für Wasserorganismen und Bestäuberinsekten. Darüber hinaus stehen für den Anwendungsbereich zugelassene Alternativen zur Verfügung. Eine nachvollziehbare und vertiefende Prüfung dieser Alternativen sowie eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung konnten jedoch nicht ausreichend dargelegt werden. Auch die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans (NAP) über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sprechen gegen eine Zulassung. Die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin und Landesrätin für Landwirtschaft und Naturschutz Anja Haider-Wallner kritisiert die gängige Praxis im Umgang mit in der EU nicht zugelassenen Pestiziden. Nach der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung dürfen Mitgliedstaaten den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung von höchstens 120 Tagen zulassen. Der Rechnungshof kritisierte bereits 2024 das regelmäßige Inverkehrbringen von Pestiziden durch Notfallzulassungen. Haider-Wallner betont: „Notfallzulassungen sind als absolute Ausnahme gedacht – nicht als Mittel, um problematische Wirkstoffe weiterhin und wiederholt einzusetzen.”
Das Land Burgenland spricht sich stattdessen für eine konsequente Weiterentwicklung und Förderung nachhaltiger, nicht-chemischer sowie integrierter Pflanzenschutzstrategien aus, um langfristig sowohl die landwirtschaftliche Produktion als auch Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherzustellen.
„Gerade bei chemisch-synthetischen Pestiziden braucht es klare und strenge Regeln. Wir sind nicht das Sprachrohr der Agrar-Chemie, sondern setzen uns für gesunde Lebensmittel, gesunde Böden und eine nachhaltige Landwirtschaft ein“, betont Haider-Wallner. „Wenn wir eine nachvollziehbare und fundierte Erklärung für das Vorliegen eines tatsächlichen Notstands erhalten und gleichzeitig sichergestellt ist, dass keine Gefährdung für Mensch und Natur besteht, kann eine befristete Zulassung im Einzelfall in Betracht gezogen werden. Diese Begründung liegt im aktuellen Fall jedoch nicht vor.“
Reformbedarf bei Notfallzulassungen
Bereits 2024 stellte der österreichische Rechnungshof fest, dass die Zahl der vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) erteilten Notfallzulassungen für Pestizide in Österreich deutlich gestiegen ist.
Besonders auffällig: Für 49 Pflanzenschutzmittel wurden vom BAES in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren wiederholt Notfallzulassungen erteilt. „Wenn immer wieder Notfallzulassungen beantragt werden, zeigt das, dass notwendige Anpassungen und die Entwicklung von Alternativen zu lange hinausgezögert wurden. Das ist keine nachhaltige Lösung für die Landwirtschaft“, erklärt Haider-Wallner.
Die Agrarlandesrätin sieht klaren Reformbedarf: „Der Prüfbericht des Rechnungshofs zeigt, dass Notfallzulassungen in der Vergangenheit oft erteilt wurden, ohne die wirtschaftlichen Interessen ausreichend gegen Umwelt- und Gesundheitsschutz abzuwägen. Auch die Prüfung von Alternativen war vielfach nicht nachvollziehbar. Diese wiederholte Praxis widerspricht den Zielen des Nationalen Aktionsplans.”
Der Nationale Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln basiert auf der EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie. Er verfolgt das Ziel, Risiken für Umwelt, Menschen und Tiere zu reduzieren und den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden zu verringern. Integrierte sowie nicht-chemische Methoden sollen konsequent gestärkt werden.
Konsequent nachhaltige Lösungen statt kurzfristiger Ausnahmen
Auf europäischer Ebene setzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2023 ein deutliches Signal: Im Urteil zu Neonicotinoiden wurde klargestellt, dass Mitgliedstaaten keine Notfallzulassungen für bereits verbotene Wirkstoffe erteilen dürfen, wenn diese ausdrücklich aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes untersagt wurden. Damit wurde eine Praxis unterbunden, bei der Staaten – darunter auch Österreich – versucht hatten, über Notfallzulassungen dennoch den Einsatz solcher Pestizide zu ermöglichen.
Das Urteil stärkt das Vorsorgeprinzip im EU-Recht, nach dem auch bei noch unsicheren Risiken Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ergriffen werden müssen, und macht deutlich, dass Notfallzulassungen nicht zur Umgehung von Verboten dienen dürfen.
„Unser Ziel ist klar: eine Landwirtschaft, die langfristig funktioniert – ökologisch, wirtschaftlich und im Einklang mit Mensch und Natur. Dafür braucht es konsequent nachhaltige Lösungen statt kurzfristiger Ausnahmen“, so Haider-Wallner abschließend.
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Foto Portrait LH-Stv.in Haider-Wallner: Portraitfoto von Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.
Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner
Eisenstadt, 19. März 2026
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