Das Land Burgenland setzt einen verkehrspolitischen Meilenstein: Landesrat Heinrich Dorner hat gemeinsam mit Andreas Temmel (Gruppenvorstand im Amt der Burgenländischen Landesregierung) und Hannes Thiesz (Geschäftsführer der Bau und Betrieb Burgenland – BBB) die Eckpunkte einer Benutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge auf ausgewählten burgenländischen Landesstraßen vorgestellt. Die entsprechende Gesetzesnovelle des Burgenländischen Straßengesetzes geht am 14. August 2026 in Begutachtung, der Beschluss im Landtag ist für Oktober 2026 geplant, und der Start soll mit 1. Jänner 2027 erfolgen. „Es geht um eine faire Kostenbeteiligung. Dem nunmehr präsentierten Modell geht eine detaillierte Prüfung voraus – und zwar auf Basis der im ‚Zukunftsplan Burgenland 2030‘ formulierten Zielsetzung. Im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode wurde die Prüfung und Evaluierung einer Maut für schadstoffbelastende Lkw auf ausgewählten Durchzugsstrecken zwischen den Nachbarstaaten und dem hochrangigen bemauteten Straßennetz explizit verankert. Nun können wir eine Zukunftslösung vorlegen, mit der wir die Vorgaben im Regierungsprogramm konsequent umsetzen“, sagte der Landesrat bei der Präsentation der Gesetzesnovelle.
Insgesamt betrifft die Benutzungsgebühr 144 Fahrstreifenkilometer im Burgenland. Grund für diese Maßnahme ist die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Nutzung burgenländischer Landesstraßen als Ausweichrouten zum höherrangigen, bereits bemauteten Straßennetz. Betroffen von der Benutzungsgebühr sind Zubringerstraßen zu Autobahnen und Schnellstraßen.
Konkret sind dies folgende Abschnitte:
- B50 – Grenzübergang Klingenbach – Anschlussstelle A3
- B61a – Grenzübergang Rattersdorf – Anschlussstelle S31
- B63a – Grenzübergang Schachendorf – B63(a) – Anschlussstelle A2 Pinkafeld bzw. Anschlussstelle Markt Allhau
Diese Strecken sind baulich für die anfallende Schwerverkehrsbelastung nicht in gleichem Ausmaß ausgelegt wie das hochrangige Straßennetz. Die Folgen sind der überproportionale Verschleiß der Infrastruktur wie auch erhebliche Belastungen für die Anrainerinnen und Anrainer entlang dieser Routen.
„Wer unsere Landesstraßen als günstige Alternative zu den bemauteten Autobahnen und Schnellstraßen nutzt, muss künftig auch einen fairen Beitrag zur Erhaltung der burgenländischen Straßeninfrastruktur leisten. Das sind wir den Anrainerinnen und Anrainern sowie allen burgenländischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig“, so der Landesrat.
Als zweiten wichtigen Aspekt nannte Dorner einen Lenkungseffekt: Mit der Gebühr soll der Transitverkehr dorthin gelenkt werden, wo er hingehört: auf das höherrangige Straßennetz. Parallel wird man insgesamt die Kontrolldichte am gesamten Straßennetz verstärken.
Solide rechtliche Grundlage & einfache digitale Abwicklung
Andreas Temmel, der die legistischen Vorarbeiten bei diesem Projekt verantwortet hat, unterstrich: „Die Benutzungsgebühr steht auf einem soliden rechtlichen Fundament. Als Eigentümer und Erhalter der Landesstraßen ist das Land Burgenland im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenz befugt, für die Nutzung dieser Infrastruktur Entgelte zu verlangen. Die Novelle wurde sorgfältig ausgearbeitet und orientiert sich in ihrer Gebührenstruktur vollständig an den Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie.“
Die Gebühren staffeln sich nach Achsenzahl und Abgasklasse. Ein typischer Lkw mit drei Achsen und Hänger (Schadstoffklasse Euro VI) kommt auf eine Jahresgebühr von rund 1.000 Euro, was weniger als drei Euro pro Tag entspricht. Für gelegentliche Fahrten stehen Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten zur Verfügung.
Zur oft gehörten Sorge, die Gebühr würde Konsumgüter verteuern: Studien zeigen, dass Transportkosten im Durchschnitt nur rund 1,4 Prozent des Endpreises bei Lebensmitteln ausmachen. Eine Jahresgebühr von rund 1.000 Euro auf einzelnen Streckenabschnitten wird keine spürbaren Preissteigerungen für die Konsumentinnen und Konsumenten verursachen.
Die operative Abwicklung übernimmt die Bau und Betrieb Burgenland. Hannes Thiesz erläuterte: „Als BBB kennen wir das Landesstraßennetz und die Verkehrsbelastungen auf diesen Strecken aus dem täglichen Betrieb. Wir haben die betroffenen Abschnitte sorgfältig auf Basis von Verkehrsfrequenzanalysen identifiziert und werden mit effizienten technischen Systemlösungen eine reibungslose Gebühreneinhebung sicherstellen. Die Entrichtung erfolgt unbürokratisch über eine digitale Vignette via Webshop oder Verkaufsautomaten an der Strecke. Unser Ziel ist eine Lösung, die für Verkehrsteilnehmer einfach handhabbar ist und gleichzeitig eine faire Kontrolle über moderne Überwachungseinrichtungen gewährleistet.“
Denkanstoß für Österreich: zukunftsfähige Infrastrukturfinanzierung
Über die regionale Schutzmaßnahme hinaus regt das Burgenland auch eine partnerschaftliche Diskussion über die langfristige Finanzierung der regionalen Verkehrswege in ganz Österreich an. Rund 25 Jahre nach der Übertragung der ehemaligen Bundesstraßen an die Bundesländer sowie vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Betriebskosten stehen Länder und Gemeinden österreichweit vor der Herausforderung, das Straßennetz instand zu halten.
Während der Bund über das bewährte Nutzerfinanzierungssystem der ASFINAG verfügt, bestreiten Länder und Gemeinden die Erhaltung ihrer Netze aus allgemeinen Steuermitteln –bei stark beanspruchten Zubringerstrecken was insbesondere kommunale Budgets fordert.
„Unser Modell im Burgenland zeigt, wie Verursachergerechtigkeit regional greifen kann. Gleichzeitig liefert es vielleicht auch auf Bundesebene einen sachlichen Denkanstoß: Eine ganz leichte, punktuelle Anpassung der Lkw-Maut auf den Autobahnen könnte österreichweit einen zweckgebundenen Infrastruktur-Topf generieren. Das wäre ein Instrument, mit dem man allen neun Bundesländern und ihren Gemeinden nachhaltig unter die Arme greifen könnte“, so Dorner.
Begutachtung und weiterer Zeitplan
Die Novelle des Burgenländischen Straßengesetzes tritt am 14. August 2026 in die öffentliche Begutachtungsphase ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Organisationen haben damit die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen.
Der Beschluss im Burgenländischen Landtag ist für Oktober 2026 vorgesehen, sodass die technische und administrative Vorbereitung bis zum 1. Jänner 2027 abgeschlossen werden kann.
Fairness für alle – Lenkung für die Umwelt
Landesrat Dorner fasste zusammen: „Wir sprechen hier nicht von einer flächendeckenden Maut, sondern von einer gezielten Gebühr auf jenen wenigen Strecken, die als Ausweichrouten genutzt werden. Wer sauberere Fahrzeuge einsetzt, zahlt weniger. Die Einnahmen fließen zweckgebunden in die Erhaltung genau jener Infrastruktur, die durch den Schwerverkehr beansprucht wird. Das ist Verkehrspolitik, wie sie im Zukunftsplan Burgenland 2030 verankert ist – nachhaltig, gerecht und konsequent umgesetzt.“
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Bildtext Bildtext LKW-Benutzungsgebühr: Bildtext Ing. Hannes Thiesz (prov. Geschäftsführer Bau und Betrieb Burgenland), Verkehrslandesrat Mag. Heinrich Dorner und Mag. Andreas Temmel (Gruppenvorstand Gruppe 4 im Amt der Burgenländischen Landesregierung) (v.l.).
Bildtext Grafik LKW-Benützungsgebühren: Übersichtskarte mit den bemauteten Straßenabschnitten.
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
Eisenstadt, 13. August 2026
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