Burgenland beschließt eigene Tierschutzförderungsrichtlinie

Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.

LH-Stv.in Haider-Wallner: „Engagierter Tierschutz verdient Anerkennung und finanzielle Unterstützung. Mit der neuen Richtlinie werden Förderungen jetzt transparent, sicher und einheitlich vergeben“

Die burgenländische Landesregierung beschloss gestern eine eigene Tierschutzförderungsrichtlinie. Ab sofort können Förderanträge bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz oder Tätigkeitsbereich im Burgenland haben. „Private Tierschützerinnen und Tierschützer leisten häufig Großartiges in der flächendeckenden Versorgung von pflegebedürftigen Tieren. Mit der burgenländischen Tierschutzförderungsrichtlinie wird ehrenamtliches Engagement effizient gefördert und Förderansuchen werden vereinfacht“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin und Tierschutz-Landesrätin Anja Haider-Wallner.

Die Richtlinie tritt rückwirkend ab 1. September in Kraft und regelt die Voraussetzungen sowie die maximalen Summen bei der Fördervergabe. Gefördert werden karitative Tierschutzprojekte ebenso wie Maßnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung. 

So können etwa bei anfallenden Umbaukosten in Tierschutzeinrichtungen bis zu 10.000 Euro beziehungsweise bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme gefördert werden. Auch die maximalen Fördersummen für das Einfangen, die Kastration und Wiederausbringung von Streunerkatzen sowie Tierarzt-, Transport- und Futterkosten sind nun einheitlich geregelt. Nicht förderbar hingegen sind öffentliche Abgaben und Gebühren.

„Mit der neuen Richtlinie sind nun alle Anforderungen und Förderhöhen klar definiert und öffentlich einsehbar. In Zukunft soll der Förderprozess noch weiter vereinfacht werden – zum Beispiel durch die Möglichkeit einer Online-Antragstellung.“

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Bildtext LH-Stv.in Haider-Wallner Tierschutz: Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.

Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner

Eisenstadt, 23. Oktober 2025

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