Ab 1. Jänner startet begünstigte Rückzahlung von Wohnbaudarlehen 

Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner und Florian Hofstetter, Hauptreferatsleiter der Burgenländischen Wohnbauförderung im Amt der Burgenländischen Landesregierung

LR Dorner: Mehr als 23.000 Fördernehmer werden angeschrieben - „Setzen nächsten wichtigen Schritt zur Entlastung beim Wohnen“ 

Das Land Burgenland bietet Häuslbauer im Zeitraum von 1. Jänner 2026 bis 31. März 2026 eine begünstigte vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen an. „Das Land Burgenland setzt nach dem burgenländischen Wohnkostendeckel mit dieser Initiative ein weiteres wichtiges Projekt um, damit die Bevölkerung im Bereich Wohnen entlastet wird. Wir möchten Fördernehmerinnen und Fördernehmern damit die Möglichkeit eröffnen, ihren Wohntraum kostengünstiger abzubezahlen und gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung des privaten Wohnbaus zu leisten. Im Rahmen dieser Aktion erhalten alle Fördernehmerinnen und Fördernehmer von Wohnbaudarlehen einen Nachlass von 25 Prozent auf den zum Zeitpunkt der Rückzahlung aushaftenden Darlehensstand“, so Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner in einer Pressekonferenz mit dem Hauptreferatsleiter der Burgenländischen Wohnbauförderung, Florian Hofstetter. Informationsschreiben zu dieser Aktion werden an mehr als 23.000 Fördernehmerinnen und Fördernehmer gesendet.

Voraussetzung für den Nachlass ist, dass der reduzierte Darlehensbetrag in einer Einmalzahlung bis spätestens 30.04.2026 vollständig beglichen wird. „Mit dieser Initiative setzen wir den erfolgreichen burgenländischen Weg fort und zeigen erneut, dass für uns die Interessen der Burgenländerinnen und Burgenländer im Mittelpunkt stehen. Wir entlasten dadurch viele Menschen, die schon seit Jahren unter der enormen Teuerung beim Wohnen leiden. Kein Bundesland steht so sehr für leistbares Wohnen wie das Burgenland. Diese Vorreiterrolle stellen wir hiermit erneut unter Beweis“, führt der Landesrat aus. Zusätzlich zu dieser Initiative werden seitens des Landes auch Gespräche mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen im Burgenland geführt, um Unterstützungsmöglichkeiten für die Mieterinnen und Mieter der Wohnbaugenossenschaften auszuloten. 

Diese Initiative richtet sich an alle natürlichen Personen, die unterstützt mit einem Direktdarlehen der Burgenländischen Wohnbauförderung ein Eigenheim gebaut, erworben oder saniert haben und ihre Rückzahlungsverpflichtungen deutlich reduzieren möchten. Natürlich gilt die Aktion auch für all jene, die eine mit Darlehen geförderte Wohnung oder ein Reihenhaus ins Eigentum erworben haben.

Begünstigte Rückzahlung für Häuslbauer - Rechenbeispiel – Darlehen Max Mustermann:

Aushaftender Darlehensbetrag inkl. Zinsen per 30.04.2026: € 40.400,–
Nachlass 25 %: minus € 10.100,–
Einmalige Rückzahlung nach Abzug des Nachlasses: € 30.300,–

Der Entschluss der Burgenländischen Landesregierung, Wohnbaudarlehen zu verkaufen, ist nicht neu. Bereits eine Vorgängerregierung hat den Burgenländerinnen und Burgenländern den Rückkauf ihre Wohnbaudarlehen angeboten. Ebenso ist das Land Burgenland nicht das einzige Bundesland, das eine solche Initiative setzt. Die ÖVP und FPÖ geführten Bundesländer Niederösterreich, Steiermark oder Oberösterreich haben auch ihre Wohnbauförderungsdarlehen verkauft. In Niederösterreich gingen diese Gelder jedoch direkt an Banken oder Investoren.

Das Modell im Burgenland wurde im Vergleich zu den anderen Bundesländern hingegen anders aufgesetzt: „Bei unserem Modell profitieren die Burgenländerinnen und Burgenländer direkt von dieser Initiative“, erklärte Dorner. „Zum einen, indem wir das Geld, das durch den Verkauf lukriert wird, in die Zukunft unseres Bundeslandes investieren – sprich in Gesundheit, Infrastruktur, Umwelt oder auch den Hochwasserschutz. Zum anderen setzen wir nach dem Wohnkostendeckel eine weitere wichtige Initiative um, um die Bevölkerung im Bereich Wohnen zu entlasten.“

Ablauf der Sonderwohnbauförderaktion 2026 - begünstigte Rückzahlung von Wohnbauförderdarlehen

Die Aktion für die begünstigte Rückzahlung beginnt mit 1. Jänner 2026. Eine Antragstellung für eine begünstigte Rückzahlung ist bis 31. März 2026 möglich.  

  1. Mehr als 23.000 Darlehensnehmerinnen und -nehmer werden in den nächsten Tagen in einem Schreiben über die Aktion informiert und auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen. Gleichzeitig sind die Informationen zu dieser Rückzahlungsaktion in den nächsten Tagen auch auf der Homepage des Landes www.burgenland.at/vorzeitigerueckzahlung abrufbar.
  2. Für Informationen und eine Entscheidung über die Antragstellung ist das Team der Darlehensverwaltung telefonisch unter 05-7600-2803 und per Mail unter darlehensverwaltung@bgld.gv.at für Auskünfte rund um Tilgungsplan und den aktuellen Darlehensstand erreichbar.
  3. Antragstellung: Das Antragsformular ist auf der vorgenannten Homepage des Landes abrufbar oder kann telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular muss bis 31. März 2026 bei der Wohnbauförderung einlangen.
  4. Bewilligtes Angebot erhalten: Die Darlehensnehmerinnen und -nehmer erhalten ein von der Burgenländischen Landesregierung bewilligtes schriftliches und verbindliches Rückzahlungsangebot, das den Nachlass von 25 Prozent auf den zum Rückzahlungsstichtag (das ist der 30. April 2026) aushaftenden Darlehensbetrag enthält. Darin ist der Nachlass angeführt und der Rückzahlungsbetrag ist so zu bezahlen, dass der Betrag bis 30. April 2026 am Konto des Landes Burgenland einlangt. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, erlischt das Angebot für den Nachlass und das Darlehen ist weiterhin wie bisher in Raten zurückzubezahlen.
  5. Begünstigt Rückzahlen: Die Darlehensnehmerinnen und –nehmer bezahlen den mitgeteilten Rückzahlungsbetrag fristgerecht so ein, dass er bis 30. April 2026 auf dem Konto des Landes einlangt. Das Konto wird geschlossen und die Darlehensnehmerin bzw. der -nehmer erhält die Benachrichtigung, dass die Schuld beim Land Burgenland getilgt ist. Weiters erhält man eine Löschungserklärung für das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht. Die Löschung des Pfandrechts kann die Darlehensnehmerin bzw. der -nehmer über das Grundbuchsgericht vornehmen.

Weitere Informationen erhält man im Hauptreferat Wohnbauförderung / Darlehensverwaltung (Abteilung 9 im Amt der Burgenländischen Landesregierung).

Die persönliche Abgabe von Unterlagen sowie die telefonische Auskunft betreffend Darlehen sind an nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag:   8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag:                             8.00 bis 12.00 Uhr
Info-Hotline:                      057600/2803
E-Mail:                              darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at 
Internet:                            www.burgenland.at/vorzeitigerueckzahlung 

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Bildtext Wohnbauförderung: Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner und Florian Hofstetter, Hauptreferatsleiter der Burgenländischen Wohnbauförderung im Amt der Burgenländischen Landesregierung.

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Eisenstadt, 19. Dezember 2025

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