Die Sommerferien sind für viele BurgenländerInnen die Urlaubszeit schlechthin. Doch verspätete Flüge, Änderungen bei der Unterkunft oder gestrichene Verbindungen können die Urlaubsfreude rasch trüben. KonsumentInnenschutz-Landesrätin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner erinnert deshalb an die wichtigsten Rechte von Reisenden: „Viele Menschen wissen gar nicht, welche Ansprüche sie im Urlaub tatsächlich haben. Dabei schützt das Gesetz Konsumentinnen und Konsumenten in vielen Situationen sehr gut. Wer seine Rechte kennt, kann Ärger vermeiden oder zumindest dafür sorgen, dass man entschädigt wird“.
Pauschalreisen kombinieren mindestens zwei Reiseleistungen – etwa Flug und Hotel oder Hotel und Mietwagen – und sind in der EU umfassend gesetzlich geschützt. Preiserhöhungen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und weniger als 20 Tage vor Reisebeginn ausgeschlossen. Steigt der Preis davor um mehr als acht Prozent oder werden wesentliche Reisebestandteile geändert, können Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Auch bei außergewöhnlichen Ereignissen gelten besondere Schutzbestimmungen. Naturkatastrophen, politische Unruhen oder schwere Gesundheitsgefahren können eine kostenlose Stornierung ermöglichen. Müssen Reisende wegen außergewöhnlicher Ereignisse länger am Urlaubsort bleiben, hat der Reiseveranstalter in der Regel bis zu drei zusätzliche Hotelnächte zu übernehmen.
Auch bei Flugproblemen gelten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung klare Regeln. Wird ein Flug überbucht oder kurzfristig gestrichen und keine zumutbare Alternative angeboten, können Reisende – je nach Flugstrecke – eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro erhalten. Dasselbe gilt bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden.
Mängel dokumentieren und Ansprüche rasch geltend machen
Entspricht eine Reise nicht der Buchung, sollten Mängel sofort vor Ort reklamiert werden. Wichtig ist, Fotos anzufertigen und den Reiseveranstalter oder das Reisebüro direkt – idealerweise per E-Mail – zu informieren. Eine Reklamation ausschließlich an der Hotelrezeption reicht oft nicht aus.
Kommt Gepäck verspätet an, wird es beschädigt oder geht es verloren, sollten Betroffene den Schaden sofort bei der Lost-and-Found-Stelle des Flughafens melden und ein sogenanntes PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausstellen lassen. Fluggesellschaften haften derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 1.600 Euro. Wichtig ist, die eigenen Ansprüche rasch schriftlich geltend zu machen – bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, bei Verlust oder Beschädigung innerhalb von sieben Tagen.
Wer Fragen zu den eigenen Rechten hat oder Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen benötigt, kann sich an die KonsumentInnenschutzstelle des Landes Burgenland wenden. „Urlaub soll Erholung bringen und nicht in einem Papierkrieg enden. Deshalb informieren wir über die wichtigsten Rechte und stehen Burgenländerinnen und Burgenländern zur Seite, wenn Unterstützung nötig ist“, so Haider-Wallner abschließend.
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Bildtext LH-Stv.in Haider-Wallner: KonsumentInnenschutzreferentin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner.
Bildquelle: Büro LH-Stv.in Haider-Wallner
Eisenstadt, 05. August 2026
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