Land Burgenland zu BLRH-Bericht: Empfehlungen werden geprüft und notwendige Verbesserungen umgesetzt

Klare und transparente Rahmenbedingungen – unterschiedliche rechtliche Bewertungen bei Geschäftsführungsbestellungen differenziert betrachten

Das Land Burgenland nimmt den Prüfbericht des Burgenländischen Landesrechnungshofs (BLRH) zu Geschäftsführungsverträgen und -bestellungen im Landesholding-Konzern zur Kenntnis. Empfehlungen, die den Verantwortungsbereich des Landes betreffen, werden geprüft und notwendige Verbesserungen umgesetzt. Bei operativen Entscheidungen innerhalb des Konzerns liegt die Verantwortung bei der Landesholding und ihren Gesellschaften, die dazu eine eigene Stellungnahme abgegeben hat.

Klare Regeln bei Vergütung und Dokumentation

Die im Bericht angesprochenen Punkte bei Gehaltsbestandteilen, Zielvereinbarungen, Prämien und Dokumentationspflichten werden in den jeweils zuständigen Bereichen aufgearbeitet. Ein Teil der Empfehlungen wurde innerhalb der Landesholding bereits umgesetzt, Regelungen wurden präzisiert und Kontrollmechanismen verstärkt.

Wo der Bericht Verbesserungsbedarf bei Vorgaben des Landes aufzeigt, werden bestehende Regelungen geprüft und bei Bedarf nachgeschärft. Ziel sind klare, rechtssichere und nachvollziehbare Rahmenbedingungen.

Geschäftsführungsbestellungen differenziert betrachten

Bei den vom BLRH geprüften Geschäftsführungsbestellungen ist zwischen regulären Besetzungen, interimistischen Lösungen und konzernintern übernommenen Funktionen zu unterscheiden. Bei Letzteren handelt es sich vielfach um Funktionen, die von bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne zusätzliche Vergütung übernommen wurden.

Bei der Frage, in welchen Fällen dafür eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist, bestehen unterschiedliche rechtliche Bewertungen zwischen Landesrechnungshof und Landesholding. Die Landesholding hat ihre Rechtsposition dazu ausführlich dargelegt. Interimistische Bestellungen dienten zudem dazu, die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Gesellschaften bis zu einer regulären Besetzung sicherzustellen.

Unabhängig von diesen unterschiedlichen Bewertungen gilt für das Land: Besetzungsverfahren müssen transparent und nachvollziehbar sein. 

Den vom BLRH ausgewiesenen Frauenanteil von 19,1 Prozent in den geprüften Geschäftsführungsfunktionen nimmt das Land zum Anlass, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen weiterhin verstärkt zu berücksichtigen. Mit der Bestellung von Hana Dellemann zur zweiten Vorständin an der Spitze der Landesholding wurde aktuell ein wesentlicher Signal- und Meilenstein gesetzt.

Empfehlungen werden aufgearbeitet

Der Prüfbericht betrifft zum Teil Sachverhalte, die mehrere Jahre zurückliegen. Zahlreiche angesprochene Punkte wurden inzwischen bereits aufgearbeitet und Regelungen angepasst. Das Land wird die Empfehlungen des Landesrechnungshofs in seinem Zuständigkeitsbereich prüfen und dort weitere Schritte setzen, wo Verbesserungen notwendig sind.

Bildquelle: Landesholding Burgenland

Eisenstadt, 16. September 2026

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