Ferienaktivitäten für Kinder und Jugendliche: Solidaritätsfonds des Landes steht zur Unterstützung bereit

Landesrat Dr. Leonhard Schneemann

Soziallandesrat Leonhard Schneemann: „Wir wollen allen Kindern im Bur-genland Ferienaktivitäten ermöglichen. Anträge zur Unterstützung können unbürokratisch bei jeder Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Bis zu 100 Euro stehen pro Kind zur Verfügung.“

Eisenstadt, 23.06.2021 - „Rund 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Öster-reich sind massiv armutsgefährdet“, bekräftigt Soziallandesrat Dr. Leonhard Schneemann die Beweggründe, wieso die burgenländische Landesregierung den Solidaritätsfonds eingerichtet hat. Die daraus resultierenden Folgen von Kinder- und Jugendarmut liegen jedenfalls auf der Hand: Rückzug aus dem gesellschaftli-chen Leben, massive Einschränkung in der Talentförderung, schlechte Ernährung und psychische Langzeitfolgen. „Um diesem Phänomen entgegenzutreten, haben wir einen Solidaritätsfonds im Umfang von insgesamt 100.000 Euro eingerichtet. Ziel ist es, dass wir jungen Menschen in unserem Land in den Sommermonaten die Möglichkeit bieten, an Ferienangeboten teilnehmen zu können. Bis zu 100 Euro pro Kind stehen zur Verfügung“, so Schneemann, der an alle betroffenen burgenländi-schen Eltern appelliert, die Möglichkeit des Urlaubszuschusses für die Jüngsten zu nutzen. 

Auch Schwimmkurse werden gefördert
In ganz Österreich können 160.000 Kinder bis 19 Jahre nicht schwimmen. Nicht zuletzt durch die Covid19-Pandemie konnten viele Schwimmkurse nicht stattfinden. Der Solidari-tätsfonds des Landes Burgenland fördert bzw. unterstützt aber auch Schwimmkurse und andere Sportkurse, weil Sport und Bewegung wichtige Freizeitelemente darstellen. Für zahlreiche Eltern, die sich Schwimm- oder Sportkurse für den Nachwuchs nur schwer leis-ten können, bietet der Solidaritätsfonds daher die perfekte Möglichkeit, den Jüngsten fachgerecht das Schwimmen beizubringen.

Beantragt werden kann der Zuschuss für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Die Antragstellung bezieht sich auf Ferien- und Freizeitangebote vom 3.7.2021 bis 5.9.2021 und ist bei jeder Bezirks-hauptmannschaft unbürokratisch unter Nachweis der Anmeldung bzw. Inanspruchnahme des Freizeitangebots möglich. Einkommensgrenzen werden zur Wahrung der sozialen Treffsicherheit wie gewohnt berücksichtigt.

 

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