Dorner: Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021 präsentiert

Landesrat Mag. Heinrich Dorner präsentierte mit der Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021 neue Impulse für leistbares Wohnen
Landesrat Mag. Heinrich Dorner präsentierte mit der Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021 neue Impulse für leistbares Wohnen
Landesrat Mag. Heinrich Dorner präsentierte mit der Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021 neue Impulse für leistbares Wohnen

Neue Impulse für leistbares Wohnen: Die Attraktivierung der Darlehenskonditionen, Verbesserungen im Bereich der Sanierung, eine Erweiterung und Anpassung des Bonussystems, wie beispielsweise die Erweiterung und Anpassung des Bonussystems auf Basis des Öko-Index, die Förderung von Dach- und vertikalen Außenbegrünungen, ein Bonus für bauen oder sanieren in Abwanderungsgemeinden oder eine höhere Förderung für Bodenverbrauchssparendes Bauen – das sind die wichtigsten Neuerungen der Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021, die vom zuständigen Landesrat Heinrich Dorner am 09. Juli 2020 präsentiert wurden und die auch per 01.01. des kommenden Jahres in Gültigkeit treten sollen.

„Mit diesem Bündel an Initiativen etablieren wir das Burgenland weiter als Wohnland, wir setzen das Regierungsprogramm zügig und planmäßig um und wirken damit auch den Folgen der Corona-Krise entgegen“, betonte Dorner. Diese Maßnahmen sollen im kommenden Jahr umgesetzt werden und die österreichweit führende Rolle des Burgenlands beim Bauen und Wohnen weiter untermauern.

Ende 2018 wurde die „Wohnbauförderung Neu“ beschlossen. Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner hat bereits kurz nach seinem Amtsanritt angekündigt, diese nach einem Jahr evaluieren zu wollen. Feedback hat er sich dabei bei einer Tour durch alle Bezirke geholt. Nun wird auf seine Initiative noch einmal nachgeschärft, die Wohnbauförderung wird noch zielgerichteter ausgestaltet.

Die wichtigsten Neuerungen

  • Die Darlehenskonditionen werden attraktiver: In Hinkunft gibt es eine Fixverzinsung mit 0,9 Prozent auf 30 Jahre bei gleichbleibender Annuität (1,91 Prozent)
  • Verbesserungen im Bereich der Sanierung: Der maximal förderbare Betrag der energetischen Sanierung wird auf 45.000 Euro aufgestockt (Bisher: 30.000 Euro). Zudem wird die Förderquote der sonstigen Verbesserungs- und Erhaltungskosten im Bereich der umfassenden energetischen Sanierung auf 50 Prozent angehoben (bisher 25 Prozent)
  • Erweiterung und Anpassung des Bonussystems auf Basis des Öko-Index: Wer ökologisch baut, kann sein Basisdarlehen um bis zu 40 Prozent erhöhen.
  • Dachbegrünungen und vertikale Außenbegrünungen werden bei Neubau oder Sanierung gefördert (Dach Extensiv: max. 3.000 Euro, Dach Intensiv: max. 4.000 Euro, Fassade: max. 5.000 Euro)

„Mit diesen Darlehenskonditionen sind wir nicht nur im österreichweiten Bundesländervergleich an erster Stelle, sondern wir entlasten in einer Zeit, in der viele Burgenländerinnen und Burgenländer jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen, ganz massiv viele Mieter und Eigenheimbesitzer. Zugleich leisten wir mit einer Fülle von Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz“, so Landesrat Dorner.

 

  • Höhere Förderung für Bodenverbrauchssparendes Bauen: Erhöhung der Beträge für den Baulückenschluss von 70 auf 100 Euro/m² (+ 30 Euro) (Wohnnutzfläche), von max. 12.600 (Deckelung) auf 20. 000 Euro (+ 7.400 Euro)

„Die erhöhte Förderung für Bodenverbrauchssparendes Bauen bringt vor allem eines: Es werde keine neuen Flächen außerhalb besiedelter Gebiete versiegelt - wie angekündigt also ein nächster Schritt, um die Bodenversiegelung einzudämmen,“ betonte der Landesrat.

  • NEU: Bonus Abwanderungsgemeinden:  Wer in einer Abwanderungsgemeinde (ab zwei Prozent Abwanderung) baut oder saniert, erhält bis zu 15.000 Euro Darlehenserhöhung.

„Wir geben mit einem Bonus Gemeinden, die von Abwanderung bedroht sind, wichtige Impulse und schaffen Anreize, in dieser Gemeinde zu bleiben oder in diese Gemeinde zu ziehen. Damit werden strukturschwache Regionen stark aufgewertet. Auch das ist in einer Phase, die unsere Kommunen vor große Herausforderungen stellt, ein enormer Schub“, so Dorner.

Aber auch das Thema „Leistbares Wohnen“ ist in dieser Legislaturperiode ein zentraler Bestandteil der burgenländischen Landespolitik. Dorner dazu: „Wohnen ist ein Grundrecht - und ‚Leistbares Wohnen‘ ist ein Thema, das gerade in Zeiten der Corona-Krise noch mehr an Bedeutung gewonnen hat. Wir haben deshalb gemeinsam mit den vier burgenländischen Wohnbaugenossenschaften vereinbart, dass Beträge, die bis Juni 2020 entstehen, bis Dezember 2021 gestundet werden können. Weiters wurden für den Zeitraum April bis Juni 2020 keine Mahnspesen und keine Verzugszinsen eingezogen. Es wurden in diesem Zeitraum auch keine Rückforderungen gestellt. Diese Maßnahmen wurden jetzt noch einmal bis mindestens September ausgedehnt - und das Land hat die Fördermittel im Bereich der Wohnbeihilfe um 250.000 Euro aufgestockt und die Antragstellung vereinfacht. Wir wollen damit klar signalisieren: Niemand wird im Stich gelassen!“

Ebenfalls ein wichtiges und auch äußerst effizientes Instrument in Zeiten der Corona-Krise ist die Ausweitung der Handwerkerbonus. So wurden per 01. Juni 2020 die Förderbeträge verdoppelt, mehr Leistungen gefördert und der Fördertopf für dieses Jahr um eine Million Euro auf drei Millionen Euro aufgestockt. „Diese Zahlen unterstreichen, dass mit dieser weiteren Attraktivierung des Handwerkerbonus die Bevölkerung sehr treffsicher entlastet wird, denn alleine seit dieser Neuerung sind bereits rund 280 Anträge eingelangt. Damit wurden einerseits die burgenländischen Unternehmen in einer schwierigen Phase zielgerichtet unterstützt und für Beschäftigung gesorgt, zugleich aber auch privaten Haushalten, die in ihrem Haus oder ihrer Wohnung Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen müssen, der Rücken gestärkt“, sagte Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner abschließend.

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WBF-Richtlinie 1, WBF-Richtlinie 2, WBF-Richtlinie 3

Bildtext: Landesrat Mag. Heinrich Dorner präsentierte mit der Wohnbauförderungs-Richtlinie für 2021 neue Impulse für leistbares Wohnen

Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland

Fercsak Hermann, 09. Juli 2020

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