Ab 1. Mai LKW-Fahrverbot an drei Grenzübergängen wieder in Kraft

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Dorner: Entlastung für Bevölkerung in den Grenzgemeinden im Vordergrund

Am 30. April läuft um Mitternacht die Ausnahmeregelung für das LKW-Fahrverbot aus. Verkehrslandesrat Heinrich Dorner hat nun entschieden, diese nicht zu verlängern. Damit tritt mit 1. Mai das LKW-Fahrverbot an den Grenzübergängen Klingenbach (Bezirk Eisenstadt), Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) und Bonisdorf (Bezirk Jennersdorf) wieder in Kraft. „Wir haben von Beginn an gesagt, dass die Aufhebung des LKW-Fahrverbots nur eine temporäre Maßnahme sein wird, um die Situation am extrem belasteten Grenzübergang Nickelsdorf zu bewältigen. Nachdem sich die Verkehrslage in den letzten Wochen normalisiert und entspannt hat, können wir jetzt wieder die seit Herbst letzten Jahres geltende Verbotsregelung für LKW über 7,5 Tonnen an den genannten Grenzübergängen aktivieren“, so der Landesrat.

Die LKW-Fahrverbots-Regelung, die seit Herbst 2019 gültig ist, wurde beschlossen, um die burgenländische Gemeinden an den Staatsgrenzen vom Schwerverkehr zu entlasten. "Unser Ziel war und ist, unbegrenzten grenzüberschreitenden Transitverkehr nicht zuzulassen, sondern nur einen grenzüberschreitenden Quell- und Zielverkehr, der auch im Interesse der lokalen und regionalen Wirtschaft ist. Im Vordergrund steht aber vor allem, die Lärmbelästigung und die Luftverschmutzung in den betroffenen Gemeinden deutlich zu senken und damit der Bevölkerung mehr Lebensqualität zu verschaffen“, betont Dorner abschließend.  

Eisenstadt, 28. April 2020

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