Rat der EuRegio

Vorrangige Aufgabe des Rates der EUREGIO ist es, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um das optimale Funktionieren der einzelnen Institutionen zu gewährleisten.

Dazu geben die insgesamt 40 Repräsentanten der vier Partner nicht nur die politischen Entwicklungslinien der gemeinsamen Region vor, sondern entscheiden auch über die wesentlichen, die Gesamtheit des Raumes betreffenden Rahmenbedingungen – auch über die finanziellen.

  • Aufnahme neuer Partner
  • Änderung der Rahmenvereinbarung
  • Genehmigung und Änderung der Geschäftsordnung des Rates und des Präsidiums
  • Nominierung und Beauftragung des Präsidiums
  • Beratung und Entscheidung über gemeinsame Projekte
  • Berichterstattung über die Arbeit des Präsidiums
  • Festlegung der Finanzierung und Methoden der EUREGIO sowie Aufteilung der Finanzmittel
  • Einrichtung bzw. Auflösung der Arbeitsgruppen und Entscheidung über die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen sowie Aufforderung zur Berichterstattung hierüber
  • Entscheidung über die Auflösung und über die Art der Liquidierung sowie über die Ausgleichung aller Pflichten
    Beteiligung an anderen internationalen Gremien