Die 4 Freiheiten

Was ist das?

Ein Binnenmarkt ist ein Gebiet, worin sich das gesamte wirtschaftliche Geschehen nach weitgehend einheitlichen Regeln und Bedingungen abspielt. Ein gemeinsamer Binnenmarkt entsteht aber erst dann, wenn die "vier Freiheiten": Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital verwirklicht sind.

Freier Warenverkehr

Innerhalb des Binnenmarktes gibt es unter den Mitgliedstaaten keine Ein- und Ausfuhr. Alle Güter, die in der Europäischen Union von einem Staat in einen anderen gebracht werden, gelten als "innerstaatliche Lieferung" und unterliegen keinen Schranken an den Grenzen.

  • Wegfall der Grenzkontrollen
  • Keine Zölle und Kontigentierungen
  • Normenvereinheitlichung
  • Verstärkter Wettbewerb
  • Mehr Verkehr

Freier Personenverkehr

Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union umfasst:

  • Keine Passkontrollen (Schengener Abkommen)
  • freien Aufenthalt

Freie Wahl des Wohnsitzes und Arbeitsplatzes

  • Niederlassungsfreiheit für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler
  • Freier Dienstleistungsverkehr
  • Das Fallen der Grenzen innerhalb des Binnenmarktes betrifft ebenfalls die Dienstleistungen.
  • Vermehrte grenzüberschreitende Aufträge
  • Verbesserte Versicherungs- und Bankleistungen
  • Ausbau von Informations- und Kommunikationsdiensten

Freier Kapitalverkehr

Der Kapitalverkehr zwischen den Ländern der Europäischen Union ist liberalisiert, d.h. Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr zwischen den Mitgliedländern und bei der privaten Verfügung über die eigene Währung oder die Währung eines anderen Mitgliedstaates sind aufgehoben.

  • Optimale Finanzmärkte
  • Unbeschränkte Geld- und Kapitaltransfers
  • Voraussetzung für Währungsunion

Kapital kann also ungehindert über die Binnengrenzen der Gemeinschaft fließen und sich überall in der EU die günstigste Anlagemöglichkeit suchen.