für die Auslösung des Warn- und Alarmsystems. Landesrat Heinrich Dorner unterstreicht: „Die Hochwasserereignisse im Vorjahr haben gezeigt, wie wichtig rasches und abgestimmtes Handeln im Katastrophenfall
gebraucht werden. Nach den Erfahrungen bei den Krisen- und Katastropheneinsätzen im Rahmen der Hochwasser im vergangenen Jahr oder der Maul- und Klauenseuche im heurigen Frühling setzen wir damit einen
sich die neuen Produktionsstätte ‚A Nobis‘ durch Effizienz hinsichtlich Wasser, Energie und Ressourcenverbrauch aus: Der Wasserverbrauch wird - dank modernster Technik - so gering wie möglich gehalten und
der 30-jährigen Hochwasseranschlagslinie befindet, von der Gemeinde in Grünland umgewidmet werden soll. Und bei einem Aufschließungsgebiet für Flächen mit einer Gefährdung durch Hangwasser oder Hangrutschung
etwa auch die Umwandlung von Windstrom in Wasserstoff, der dann wiederum für den öffentlichen Verkehr genutzt wird. Ab Herbst 2021 sollen 15 Wasserstoffbusse im Bezirk Neusiedl zum Einsatz kommen, bis
Investitionskosten für Büroinfrastruktur Sachaufwand für EDV, Telefon, Kopierer, Miete, Heizung, Wasser, Energie und Reinigung Förderungsantrag In der M1 gibt es die Möglichkeit, sofern themenmäßig sinnvoll [...] Tourismus Infrastruktur im Verkehrsbereich Mobilitätsberatung und ÖV-Angebote Nachhaltige Wasserbewirtschaftung Regional Governance Additionalität ESF+ 2021–2027 Verbesserung des Arbeitsmarktes Erwachs
über die Schultern zu schauen. „In dieser Backstube geht es seit fast 115 Jahren nicht nur um Mehl, Wasser und Hefe. Hier wird Tradition gepflegt, es entstehen Produkte, die mit handwerklichem Können, Geduld
in der Gemeinde, sie stehen für Hilfsbereitschaft und Gemeinschaftssinn. Die Unwetter und das Hochwasser im Juni haben uns ganz deutlich vor Augen geführt, wie wichtig ihre Arbeit, ihr Einsatz und Engagement
Jahre erfolgt die Bewässerung in den Gewächshäusern fast zur Gänze durch Tropfbewässerung mit Regenwasser. Bei der Schädlingsbekämpfung kommen Nützlinge zum Einsatz. Perlinger Gemüse hat am Standort im
ng und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin)