Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs 1 a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-For
Agrar Bioland Burgenland Bio-Wende: 12 Punkte für kluges Wachstum mit Bio Machbarkeitsstudie "Bioland Burgenland" Dorfentwicklung Entsiegelungswettbewerb Bodenschutz 1. Burgenländisches Bodensymposium [...] Register der zur Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten autorisierten Werkstätten Tiergesundheitsdienst Burgenland Aktuelle Informationen Infektionskrankheiten Tiergesundheitsdienst Allgemein Der Verein Teilnahme [...] daten Broschüren und Informationsmaterial Nutztier Notdienste Filme und Webinare Amtstierärzte Burgenland Datenschutz Veterinärdirektion und Tierschutz Werkstatt Natur
und Wien aufgenommene „Pomper – LIVE“-Album. Von 2014 bis 2018 organisierte er die „Offene Bühne Burgenland“, bei der er heimischen Künstler:innen eine unkomplizierte Auftrittsmöglichkeiten bot und Kult
ng und Gleichbehandlung ist eine zentrale Anlaufstelle für Frauenfragen und Angelegenheiten im Burgenland und zuständig für Umsetzung der Gleichstellungsarbeit und der Frauenförderung Prüfung von Vorhaben
angestiegen erklärte Michaela Puhr, Leiterin der Servicestelle für Schuldnerinnen und Schuldner im Burgenland: „Von Jänner bis Anfang November wurden bereits 718 Beratungen durchgeführt, das ist ein Plus von
Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-For
1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1 a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen erfolgen. Bei der Verwendung des Online-Form
1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse: http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/kundmachungen/ erfolgen. Bei der Verwendung des Online-For
Abs. 1 2. Satz in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse http://www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/Kundmachungen erfolgen. Bei der Übermittlung von Anbringen