sowie Projekte des Landes im Bereich Erneuerbare Energie und Digitalisierung, für die Doskozil auf Förderungen aus dem EU-Wiederaufbaufonds hofft. Im besonderen Fokus stand schließlich auch das 100-Jahr-Jubiläum
wissenschaftlichen Forschung über die Volksgruppen ist dabei genauso relevant wie die kontinuierliche Förderung von arbeitsmarktpolitischen, bildungspolitischen und kulturellen Projekten der Volksgruppe.“ Aus
gegeben sein.“ In Richtung Gesundheitspersonal verwies die Landeshauptmann-Stellvertreterin auf die Förderung der Ausbildung des medizinischen Personals durch die Kooperation der FH Pinkafeld mit der Priva
Dobrovits und Waldquelle Mineralwasser leisten Pionierarbeit.“ Eisenkopf bekräftigte dies mit der Forderung: „Es ist an der Zeit, dass Österreich ein intelligentes Pfandsystem mit verpflichtenden Mehrwegquoten
und beraten über die praktischen Aspekte der Pflege, unterstützen aber auch bei Fragen rund um Förderungen oder Ausbildungen im Pflegebereich. „Die Pflege- und SozialberaterInnen unterstützen die Menschen
eine Qualitätsoffensive Evaluierung zentraler Dienstleistungen für Privatzimmervermieter Laufende Förderung einer Digitalisierungsoffensive für heimische Betriebe Umsetzung einer Tourismusschulen-Offensive
fsschulen und der Privatschulen des Landes Schulische Tagesbetreuung (ganztägige Schulformen) Förderungen und Beihilfen im öffentlichen Pflichtschulbereich Sport- und Projekttage Musikalische Ausbildung
das Wohnen aus. Es braucht die Politik, um dementsprechende Rahmenbedingungen zu setzen.“ Ihre Forderungen: Der Zugang zu leistbarem/sozialen Wohnen darf nicht durch die EU beschränkt werden Investitionen
Österreich und besonders das Burgenland haben die Chancen genutzt. Das Burgenland hat die besten Förderungen erhalten. Das war die Basis für einen Strukturwandel, der heute in vielen Bereichen – wie Wirtschaft
ützt verwendet werden, soweit dies zur Verfolgung statistischer, energiepolitischer oder förderungspolitischer Zwecke erforderlich ist.“ 2. Nach § 40 wird folgender § 40a eingefügt: „§ 40a Ladestationen