letzten Nutzung im Herbst auf wassergesättigten und mit Schnee bedeckten Böden auf Böden, auf denen Feldfutter steht in Naturschutzgebieten und Feuchtgebieten auf Flächen, auf denen sich Holzgewächse, ausgenommen
Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs Dokumentation
ersten Symptome ausscheiden und eine Ansteckung auch über kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhe, Futter, etc.) möglich ist, ist es wichtig, dass Landwirt*innen, aber auch private Tierhalter*innen von
sind als Bachkratzdistel-Feuchtwiesen ausgebildet. Es sind mäßig gedüngte, ein- bis zweischürige Futterwiesen in einer artenreichen Ausbildung. Große Flächen des Schutzgebietes nehmen Großseggen-Riede ein