eit auf die wertvolle Arbeit in den Bibliotheken und den Wert des Lesens aufmerksam zu machen.“ Kontakt für Rückfragen: Eva Fischl, Bibliotheksservicestelle, 057/600-3032, eva.fischl@bgld.gv.at Silke Rois
Nachweis über das Alter des Objektes (baubehördliche Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung) Kontakt Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat