Rahmenrichtlinie Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020 (2024-006.030-10/1)
Die Rahmenrichtlinie „Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020“ beschreibt aus raumplanungsfachlicher Sicht Vorgangsweise und Kriterien bei der Planung, Widmung und Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Durch sie kann bereits frühzeitig in der Projektentwicklung festgestellt werden, ob eine geplante PV-Anlage im Freiland die grundlegenden Eignungskriterien für eine Genehmigung erfüllt oder nicht. Damit erhöht sie die Planungssicherheit. Die Errichtung von PV-Anlagen auf Gebäuden wird von ihr nicht berührt.
