Wettbewerb für zeitgenössische bildende Kunst Burgenland 2024

Das Kulturreferat des Amtes der Burgenländischen Landesregierung würdigt und unterstützt die mit dem Burgenland verbundenen Künstler*innen und schreibt im Jahr 2024 einen Anerkennungspreis für das künstlerische Schaffen aus. Das Preisgeld beträgt 5.000 EUR.

Die Vergabe des Preises erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag einer qualifizierten Jury, bestehend aus:

      Mag.a Astrid Lefenda, MBA – Kuratorin Sammlung Wander Bertoni
      Mag. Peter Menasse – Vizepräsident Kunstverein Eisenstadt
      Mag. Günther Oberhollenzer M.A. – Künstlerischer Leiter Künstlerhaus, Gesellschaft bildender   
                                                                Künstlerinnen und Künstler Österreichs, Wien

Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft. 

Voraussetzung für die Vergabe des Preises ist die künstlerische Qualität des eingereichten Projekts.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.

 

Bewerbungsbedingungen:

Zur Teilnahme sind Künstler*innen und Kunstkollektive (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres) berechtigt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Burgenlandbezug
    - im Burgenland aufgewachsen, wobei ein biographischer Bezug, der näher zu erläutern ist,
      nachgewiesen werden muss
    - oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
    - oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
    - oder die Persönlichkeit/ das Werk steht in einem sonstigen signifikanten Bezug zum
      Land Burgenland
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (z.B. Ausstellungen)
  • Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung 
    oder Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen/ kulturellen professionellen Praxis im jeweiligen Fachgebiet

Von der Ausschreibung ausgenommen sind die Preisträger*innen aus dem Jahr 2022 und 2023 sowie Studierende einer Universität bzw. Hochschule.

Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

 

Bewerbung:

Die Einreichung erfolgt in digitaler Form über die Online-Plattform
https://kultur-ausschreibungen.burgenland.at/ 
Nur in begründeten Ausnahmefällen werden analoge Einreichungen angenommen.
Aus Platz- und Sicherheitsgründen werden keine Originalwerke entgegengenommen.

Einzureichen sind ein Portfolio (tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, Ausstellungaktivitäten), Beschreibung und Nachweis des Bezuges zum Burgenland durch Meldebestätigung/en, aktuelle berufliche Situation, eine Dokumentation der künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit, eine Darstellung aktueller Projekte, sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen).

Fehlende Unterlagen werden vom Kulturreferat nachgefordert.

 

Bewerbungsfrist:

Die Einreichung über die Online-Plattform https://kultur-ausschreibungen.burgenland.at/ hat bis spätestens 15. Mai 2024 zu erfolgen.

Es werden nur jene Bewerbungen zum Wettbewerb zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und die alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllen. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Auszahlung:

Die Auszahlung des Preisgeldes in der Höhe von 5.000 EUR erfolgt nach Verfügbarkeit der Kreditmittel.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Auf die Zuerkennung des Preises besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Preisgeldes hat der/ die Empfänger*in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber*innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Das empfangene Preisgeld ist zurückzuzahlen, wenn dieses durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden ist oder zweckwidrig verwendet wurde.
Mit der Annahme des Preisgeldes erklärt sich der/ die Empfänger*in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Preisgeldes im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.

 

Info:

Marion Nasztl
Telefon: 057-600/2347 (Montag – Freitag von 9:00 – 13:00 Uhr)
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at

Mag.a Judith Vlasits
Telefon: 057-600/2352 (Montag – Donnerstag von 10:00 – 13:00 Uhr)
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at