Call 2024 – Bibliotheksmitarbeiter:innen für öffentliche Bibliotheken

Um das Bibliothekswesen im Burgenland zu fördern, wurde auf Initiative des Burgenländischen Landtags der „5-Jahres-Bibliotheksentwicklungsplans für das Burgenland“ erarbeitet. Dieser sieht vor, mittels gezielter Fördermaßnahmen öffentlichen Büchereien im Burgenland weiter zu entwickeln.

Mit dem gegenständlichen Call verfolgt das Land Burgenland das Ziel, die Anzahl der haupt- oder nebenberuflichen Mitarbeiter:innen von burgenländischen Bibliotheken schrittweise zu erhöhen.

Mit einem Förderungsbeitrag in der Höhe von max. 9.840 EURO (jährlich) werden Neuanstellungen (davon ausgenommen sind Nachbesetzungen von bereits bestehenden Stellen) bzw. die Ausweitung von bestehenden Anstellungsverhältnissen von Mitarbeiter:innen burgenländischer Büchereien unterstützt. Die Förderung wird für max. 24 Monate gewährt.

Förderkriterien:
Der Zuschuss kann nur für Personen gewährt werden, die sich im angeführten Stundenausmaß ausschließlich dem Bibliotheksbereich widmen. 

Der Zuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Ausmaß der Beschäftigung:
  3 – 10 Wochenstunden: 2.460 EURO (bzw. monatlich 205 EURO)
11 – 20 Wochenstunden: 4.920 EURO (bzw. monatlich 410 EURO)
21 – 30 Wochenstunden: 7.380 EURO (bzw. monatlich 615 EURO)
31 – 40 Wochenstunden: 9.840 EURO (bzw. monatlich 820 EURO)

Die Einreichung ist nur für Gemeinden (oder andere Träger) möglich, deren öffentliche Bibliotheken Mitglieder beim Landesverband Bibliotheken Burgenland sind.

Die Gewährung des Zuschusses kann für Anstellungsverhältnisse ab dem 1.1.2024 beantragt werden und gilt für Arbeitsverhältnisse von frühestens 1.1.2024 bis längstens 30.11.2026. 

Im Sinne einer fairen Entlohnung wird ein Mindestlohn in der Höhe von 3.212,70 brutto monatlich für ein Vollzeitäquivalent vorausgesetzt.


Auswahlverfahren:
Für den „Call 2024 – Bibliotheksmitarbeiter:innen für öffentliche Bibliotheken“ stehen finanzielle Mittel in der Höhe von 30.000 EUR zur Verfügung. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip.

Einreichung:
Die Einreichung hat mittels des Formulars „Call 2024 – Bibliotheksmitarbeiter:innen für öffentliche Bibliotheken“, dem „Beiblatt zu den Fördercalls“, der Jahresmeldung sowie einer Kopie des Dienstvertrages zu erfolgen. Das Ansuchen ist bis spätestens 1. Oktober 2024 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt zu richten. 
Es werden nur jene Bewerbungen zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die fristgerechte Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Info: 
Sandra Löschnauer
Telefon: 057-600/2090
E-Mail: post.a7-kultur@bgld.gv.at


Beilagen:
Förderansuchen „Call 2024 – Bibliotheksmitarbeiter:innen für öffentliche Bibliotheken“ (Beilage 1)
Beiblatt zum Fördercall (Beilage 2)