Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) - GAP-Strategieplan 2023-2027

Für die ländlichen Räume werden für die Jahre 2023 bis 20927 europäische und nationale Mittel zur Verfügung gestellt, wobei sich an der nationalen Finanzierung anteilig sowohl der Bund als auch die Länder beteiligen

Über 98 verschiedene Maßnahmen sollen die Mittel zielgerichtet für folgende Schwerpunkte eingesetzt werden:

  • Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, u.a. durch direkte Einkommensstützung, Umverteilung auf kleinere Betriebe oder Investitionen
  • Sicherung der Ernährung der Bevölkerung
  • Ausbau des hohen Niveaus an Ressourcen- und Klimaschutz
    • Stärkung einer biodiversitätsfördernden Landwirtschaft
    • Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft und Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft
    • Bewirtschaftung der Berg- und benachteiligten Gebiete
  • Förderung von Wissenstransfer, Innovation und Diversifizierung
  • Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten
    • Ausbau von Infrastrukturen und Dienstleistungen
    • Weitere Stärkung des LEADER-Ansatzes

Antragstellung

Die Antragstellung für Projektförderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2023 bis 2027 erfolgt über eine digitale Förderplattform (DFP), die bei der AMA implementiert ist. Die Online-Antragstellung ist über eAMA aufrufbar. Die förderwerbende Person muss sich bei der Agrarmarkt Austria registrieren. Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in der DFP kann nur mit einer ID Austria erfolgen.
Inhaltliche Details zu den Sektor- und Projektmaßnahmen für die Antragstellung bezüglich Unterlagen und Fristen sind auf dem Informationsportal der AMA unter Förderungen und Fristen zu finden. Die Merkblätter zu den einzelnen Fördermaßnahmen geben einen detaillierten Überblick über die Förderrahmenbedingungen.

Zu beachten ist, dass es Maßnahmen/Interventionen gibt, bei denen eine laufende Antragstellung möglich ist (Blockverfahren). Andere Maßnahmen/Interventionen wiederum sehen eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen (Calls) vor. Dann ist nur eine Antragstellung während eines offenen Aufrufes möglich. Wie die Vorgangsweise bei den einzelnen Maßnahmen/Interventionen geregelt ist, ist dem Punkt "Förderabwicklung" in der Sonderrichtlinie zu entnehmen.

Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung können derzeit bei folgenden Interventionen Projektförderungen durchgeführt werden:

Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) LE 2023-2027

Mit dieser Intervention werden Investitionen von Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen bzw. Gesamtleistung des Betriebes, des Tierschutzes und des Tierwohls, der Hygiene und Qualität bei Lebensmitteln und Futtermitteln, der Umweltwirkung und des Ressourcenschutzes, der Produktionsprozesse und internen Infrastruktur sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen beitragen.

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Förderung der ersten Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (75-01)

Mit dieser Förderung soll die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt werden, um damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu gewährleisten.

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Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (73-08) LE 2023-2027

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe werden in ihren Bemühungen unterstützt, durch Diversifizierungsaktivitäten ein zusätzliches außerlandwirtschaftliches Einkommen zu erwirtschaften. Ebenso werden Mitglieder landwirtschaftlicher Haushalte sowie Kooperationen bei der Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten im ländlichen Raum mit Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb unterstützt.

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Förderung LEADER (77-05) LE 2023-2027

LEADER ist eine Förderinitiative, welche die Stärkung des ländlichen Raums, die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität in den Regionen zum Ziel hat. LEADER lebt vom Innovationsgeist und dem Engagement der Menschen in den Regionen. Projekte sind in den Themenfeldern Landwirtschaft, Naturschutz, Kultur, Soziales, Jugend, Wirtschaft und Tourismus, Bildung, Energie und Klimaschutz möglich.

Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass das Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region leistet. Erster Ansprechpartner ist daher immer das LEADER-Büro vor Ort in der Region.

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LE2023-2027 - die neue Förderperiode für Naturschutzprojekte

Das Burgenland startete mit 1.7.2023 mit der nationalen Umsetzung der Projektförderung im Bereich Naturschutz. Die Naturschutz-Projektförderungen des nationalen GAP-Strategieplanes leistet einen wichtigen Beitrag für Restaurationsmaßnahmen von Ökosystemen und zur Bewusstseinsbildung für Ziel des Naturschutzes. 

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