Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Landwirtschaftliche Betriebe, die Investitionen tätigen wollen, können im Rahmen der von der EU, Bund und Land finanzierten Ländlichen Entwicklung - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung – unterstützt werden.

Die Burgenländische Landwirtschaftskammer (LWK) möchte nachfolgend in Kurzform die wichtigsten Bestimmungen der Intervention - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung - darstellen.
Weiterführende maßnahmenspezifische Informationen, wie Sonderrichtlinie, Merkblätter, Erklärvideos u.a. sind im Informationsportal zu Sektor- und Projektmaßnahmen auf der Homepage der Agrar-Markt-Austria  www.ama.at/dfp veröffentlicht. 

Antragstellung

Die Anträge müssen über die digitale Förderplattform (DFP) gestellt werden. Dafür muss man auf www.eama.at mit der Handysignatur einsteigen. Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn man in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebsnummer registriert ist. 

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe.
Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern hinsichtlich Gemeinschaftsmaschinen.

  • Stallbauten besonders tierfreundlich
  • Stallbauten Basisstandard
  • Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
    Einstellgebäude für Maschinen, Lagerhallen, Futterbergeräume, Bauliche Investitionen im Bereich Bienenhaltung und in der Obst- und Weinproduktion, sonstige Wirtschaftsräume (nicht im Wohngebäude)
  • Technische Einrichtungen (fest verbunden) 
    Melk- und Fütterungstechnik, Gülletechnik, Einstreutechnik, Förder-, Reinigungs- und Verteilertechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen, sonstige technische Anlagen
  • Siloanlagen
    Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen, sonstige Siloanlagen
  • Düngersammelanlagen 
  • Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit fester Abdeckung und nachträgliche Abdeckungen, Festmistlagerstätten sowie Kompostaufbereitungsplatten
  • Alm-, Alpgebäude und Alminfrastruktur
    Bauliche und technische Alminvestitionen
  • Gartenbau
    Bauliche Maßnahmen im Gartenbau
    Technische Einrichtungen im Gartenbau
  • Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
  • Dauerkulturen
    Stationäre und mobile Schutzeinrichtungen
    Sonstige technische Einrichtungen
  • Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
    Bauliche und technische Anlagen und Geräte
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
    Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren und Mehrkosten für die Neuanschaffung eines Pflanzenölmotors
  • Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
    Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, Mobile Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader, Elektrische Stapler, Sonstige Maschinen und Geräte
  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft 
    Einzelbetrieblicher und gemeinschaftlicher Erwerb von: 
    selbstfahrenden Bergbauernspezialmaschinen (Breitspurmotormäher, Zweiachsmäher, Motorkarren) 
    Erntemaschinen (für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, keine Mähdrescher) 
    Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten 
    Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung (Wildtierdetektion, Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme, nicht fossil betriebene Feldroboter)

Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung. Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. Liegt dieser Nachweis noch nicht vor, muss zumindest bei Antragstellung eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden.

Die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Dazu zählen Facharbeiterinnen- und Facharbeiterprüfung oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführerin/Betriebsführer oder hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied.

Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes müssen gegeben sein und am Betrieb muss ein positives landwirtschaftliches Einkommen und eine mittelfristig positive Kapitaldienstgrenze erwirtschaftet werden.

Für Investitionen ab 150.000 Euro ist durch die förderwerbende Person verpflichtend ein Betriebskonzept vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Fördergegenstände Beregnung und Bewässerung und Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung sowie betriebserhaltende Projekte zur Rationalisierung und zur Arbeitserleichterung.

Details zu Fördervoraussetzungen bei Baulichen und technischen Maßnahmen sind dem Merkblatt (www.ama.at/dfp) zu entnehmen.

Die Betriebe erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen unabhängig vom Standardoutput ein Kostenkontingent von 100.000 Euro. Danach erfolgt eine Staffelung auf max. 400.000 Euro Kostenkontingent je Hauptbetreib inkl. aller Betriebsstätten

Staffelung nach Standardoutput:

  • ab 6.000 bis 10.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 30.000 Euro
  • ab 11.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 10.000 Euro
  • Gartenbaubetriebe: max. 800.000 Euro je Betrieb inkl. aller Betriebsstätten 
  • Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft: max. 600.000 Euro unabhängig von der Höhe des Standardoutputs

Untergrenzen der anrechenbaren Kosten

  • Mindestens 15.000 Euro Nettokosten
  • Ausnahme mind. 10.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
  • Die Förderintensität beträgt für Investitionen generell max. 50 %.

    Diese ergibt sich aus der Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses eines Agrarinvestitionskredits zu den förderfähigen Nettokosten.

Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge bei den einzelnen Fördergegenständen:
Mögliche Zuschläge: je 5 % für Bio, Junglandwirtinnen/Junglandwirte (JLW), Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP)

Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
Der Zinsenzuschuss beträgt 50 %. 
Die Kredituntergrenze und der maximal mögliche AIK werden in Abhängigkeit des Zuschusses und der förderfähigen Kosten bemessen und hängen zusätzlich von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Kreditlaufzeit: mindestens 5 Jahre bis max. 20 Jahre.

Tab.: Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge
 

Fördergegenstand

IZ in %

Möglicher Zuschlag

Max. Fördersatz in %

Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine)35JLW40
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung)30Bio oder JLW oder EP 35
Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen25Bio oder JLW oder EP Bio u. JLW bzw. Bio u. EP35
Stallbauten Basisstandard20JLW oder EP25
Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellgebäude20JLW oder EP25
Bauliche Investitionen in der Weinproduktion und Weinlagerung25JLW oder EP30

Technische Einrichtungen - fest verbunden (Melk,- Fütterungs- und Entmistungstechnik, sonstige technische Einrichtungen in Wirtschaftsgebäuden)

20JLW oder EP25

Düngersammelanlagen (DSA) und Festmistlager
Zusätzlicher Pauschalzuschlag zum Investitionszuschuss von 70 €/m² Abdeckung bei Flüssigmistlagern

20JLW oder EP25
Siloanlagen20JLW oder EP25
Gartenbau 30JLW oder EP35
Erwerbsobstanlagen und Dauerkulturen sowie Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau30JLW oder EP35
Bienenhaltung30JLW oder EP35
Almgebäude und Alminfrastruktur40-40
Beregnung und Bewässerung40-40

Umweltwirkung
Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung, und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung fossil betriebener Motoren

40-40
Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft20-20
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft20-20

 

Alle bis zu einem Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen beurteilt. Diese Anträge werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach bundesweit einheitlich vorgegebenen Kriterien bewertet. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunktezahl von 13 erreicht werden.
Die Stichtage sind auf der Homepage der Burgenländischen Landwirtschaftskammer veröffentlicht.

Tab.: Auswahlrahmen

 Wirkungsziele und Kriterien direkt vom Fördergegenstand ableitbar Punkte
1Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen bzw. Gesamtleistungsfähigkeit12
2Umweltwirkung und Ressourcenschutz4
3Besonders tierfreundliche Haltung4
4Hygiene und Qualität bei Lebens- und Futtermittel2
5Produktionsprozesse und interne Infrastruktur1
6Arbeitsbedingungen, Arbeitserleichterungen1
 Summe24
 Mind.- Punkte13
 Projektbezogene Zusatzpunkte (individuell, nicht direkt vom Fördergegenstand ableitbar): 
1Maßnahmen zum Ressourcenschutz (Bodenverbrauch-Umbauten, Holzbau)1
2Emissionsmindernde Maßnahmen 1
3Digitalisierung und Innovation1
4Selbstversorgungsgrad1
  • Die maximal anrechenbaren Kosten (Kostenkontingent) beziehen sich auf die Förderperiode 2023 bis 2027.
  • Bei Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft können pro Betrieb und pro Förderperiode (2023-2027) max. 100.000 Euro an Kosten angerechnet werden.
  • Werden auf einem Betriebsstandort zwei oder mehrere Betriebe (Hauptbetriebe sowie Betriebsstätten) geführt (räumlich, wirtschaftlich, funktionell zusammenhängend), so beträgt das maximale Kostenkontingent dieser Betriebe gemeinsam max. 400.000 Euro bzw. bei Gartenbaubetrieben max. 800.000 Euro.
  • Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz werden nicht gefördert.
  • Kosten für den und in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grund und Boden sind nicht förderfähig.
  • Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie gebrauchte technische und bauliche Anlagen werden nicht gefördert.
  • Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert.

 

Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA möglich.
Für die Antragstellung ist eine Registrierung mittels ID Austria beziehungsweise Handy-Signatur zwingend erforderlich.

Antragstellung

Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA)
Beantragung über die Digitale Förderplattform
https://www.ama.at/dfp/home     Online beantragen


Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office(at)ama.gv.at 

Förderstelle:

Burgenländische Landwirtschaftskammer
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
Tel: +43 2682/702-300 | Fax: +43 2682/702-390
foerderung(at)lk-bgld.at | www.lk-bgld.at