Lehre mit Matura

Förderziele und Fördergegenstand

Lehre mit Matura (Verlinkung „Lehre mit Matura - Land Burgenland“) ist eine Kombination aus Facharbeiterausbildung und Reifeprüfung, bei der die Auszubildenden vier Tage Lehrausbildung im Betrieb und einen Tag im Vorbereitungslehrgang für die Berufsreifeprüfung verbringen. Der Vorbereitungslehrgang umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, den Fachbereich und zusätzlich ein Lernforum und Einzel-Coaching-Stunden. Für Lehrbetriebe, welche es ihren Auszubildenden ermöglichen die Lehre mit Matura zu absolvieren gibt es eine Förderung des Landes, welche eine teilweise Refundierung von Lohnkosten für die Zeit des Besuchs des Reifeprüfungslehrganges beinhaltet. So soll in der heimischen Wirtschaft die Bereitschaft zur Ausbildung von Lehrlingen angehoben und dadurch möglichst allen Interessierten eine qualifizierte Berufsausbildung mit Reifeprüfungsabschluss zuteilwerden. 

Förderempfänger*innen

Burgenländische Lehrberechtigte gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz idgF für Lehrlinge mit Ausbildungsplatz im Burgenland

Fördervoraussetzungen

  • Ausbildungsplatz im Burgenland
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Verlängerung der Lehrzeit für Berufe mit einer Ausbildungsdauer von weniger als vier Jahren

Förderhöhe und Förderart

  • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 2 Jahren: Lehrzeitverlängerung um 4 Monate
    1. Jahr € 500,00; 2. Jahr + 4 Monate Lehrzeitverlängerung € 1.000,00 
  • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 2 ½ Jahren: Lehrzeitverlängerung um 5 Monate
    1. und 2. Jahr jeweils € 500,00; letztes halbes Jahr + 5 Monate Lehrzeitverlängerung € 1.000,00
  • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 3 Jahren: Lehrzeitverlängerung um 6 Monate
    1. bis 3. Jahr jeweils € 500,00; 6 Monate Lehrzeitverlängerung € 1.000,00; 
  • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 3 ½ Jahren: Lehrzeitverlängerung um 6 Monate
    1. bis 3. Jahr jeweils € 500,00; letztes halbes Jahr + 6 Monate Lehrzeitverlängerung € 1.000,00
  • Beruf mit einer Ausbildungszeit von 4 Jahren: keine Lehrzeitverlängerung notwendig
    1. bis 3. Jahr jeweils € 500,00; 4. Jahr € 1.000,00

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.

Nachweise

  • Lehrvertrag mit der Zusatzvereinbarung über die Lehrzeitverlängerung bei Berufen mit einer Ausbildungsdauer von weniger als vier Jahren oder gültiger Dienstvertrag wenn die Lehre bereits abgeschlossen wurde und noch nicht alle Teilprüfungen abgelegt sind 
  • Reifeprüfungszeugnis

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann erst nach Absolvierung des Lehrganges des jeweiligen Lehrjahres erfolgen. Der späteste mögliche Einreichtermin ist der 31. Jänner nach Abschluss des jeweiligen Lehrgangsjahres, für welches der Antrag gestellt wird. 

Möglichkeiten der Antragstellung: Bildungseinrichtung, bei welcher der Reifeprüfungslehrgang besucht wird (E-Mail oder postalisch)

Antragstellung PDF        Richtlinie

Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Europäischer Sozialfonds und Arbeitsmarkt
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lisa Braun – DW: 2809
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at