Darlehensverwaltung

Die Darlehensverwaltung ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihr Darlehen, wie z.B. Laufzeit, Zinssatz, aushaftender Betrag.

Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Darlehen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag:         8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag:                                   8.00 bis 12.00 Uhr
Info-Hotline:                            057600/2803
E-Mail:                                    darlehensverwaltung(at)bgld.gv.at 

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Häufig gestellte Fragen

Ja, diese ist jederzeit möglich. Sie müssen sich mit der Darlehensverwaltung tel. od schriftlich in Verbindung setzen und den Stichtag bekannt geben. Anschließend wird Ihnen der Stichtagssaldo bekanntgegeben/übermittelt. Nach Ausbezahlung wird Ihnen innerhalb von 6 Monaten unaufgefordert die Löschungserklärung übermittelt.

Nach Ausbezahlung wird Ihnen innerhalb von 6 Monaten unaufgefordert die Löschungserklärung übermittelt.

Mit der von uns übermittelten Löschungserklärung gehen Sie zum nächsten Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) und beantragen dort die Löschung. Die Pauschalgebühren sind von Ihnen zu tragen.