V-Z

V

Verwaltungsbehörde
jene österreichische Institution im Rahmen der Abwicklung der Kofinanzierung aus den EU-Strukturfonds, die für die Durchführung, die Verwaltung und die Effizienz der Zielprogramme verantwortlich ist.

Vertrag von Amsterdam
Ergänzung der Verträge der Europäischen Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und der damit zusammenhängenden Rechtsakte;
zum neuen Themenkatalog gehören unter anderem Grundrechte, Datenschutz und Beschäftigung, wobei eine engere Abstimmung und bessere Koordination der nationalen Beschäftigungsstrategien vorgesehen ist;
in Übereinstimmung mit dem vom Rat jährlich formulierten beschäftigungspolitischen Leitlinien; Grundlage für den NAP.

W

Weißbuch
Publikationen der Kommission zu bestimmten Themen, Diskussionsergebnisse der Mitgliedsländer sind berücksichtigt.

WEU
„Westeuropäische Union“
Ein Verteidigungsbündnis, 1954 durch Erweiterung des Brüsseler Pakts von 1948 entstanden.
Der WEU gehören zehn EU-Staaten an, fünf (Dänemark, Finnland, Irland, Österreich, Schweden) haben Beobachterstatus. Die übrigen NATO-Staaten in Europa (Norwegen, Island, Türkei) sind assoziierte Mitglieder.
Die WEU stärkt den europäischen Pfeiler der NATO; sie soll der „Verteidigungsarm“ der EU sein.

WuBuG
"Wirtschafts Burgenland GmbH"
Ehemals WiBAG,1994 gegründete Gesellschaft zur Gestionierung aller Wirtschaftsfördermaßnahmen des Burgenlandes

WSA
„Wirtschafts- und Sozialausschuss“
Beratungs- und Konsultativorgan mit 220 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten, das vom Rat und der Kommission in wichtigen Fragen des Binnenmarktes gehört werden muss.

WWU
„Wirtschafts- und Währungsunion“
1970 erstmals im sog. „Werner-Plan“ definierter, durch den Vertrag über die EU verbindlich festgeschriebener Stufenplan zur Integration und Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik in der Gemeinschaft.
Erste Stufe: Abbau sämtlicher Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU;
zweite Stufe (1. Jän. 1994): Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes (Vorläufer der Europäischen Zentralbank); dritte Stufe (1. Jän. 1999): Übertragung der geldpolitischen Zuständigkeit auf das Eurosystem und Einführung des Euro.

X, Y

Kein Eintrag vorhanden!

Z

Zielgebiete
Gebiete, die den 3 Zielen der EU-Strukturpolitik entsprechen und Strukturfonds-Mittel erhalten können.
Gefördert werden die Entwicklung und strukturelle Anpassung von Regionen mit Entwicklungsrückständen (Ziel 1);
Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen (Ziel 2);
Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und –systeme (Ziel 3).

Zollunion
Sie hat mit der Freihandelszone den Wegfall der Binnenzölle gemeinsam, unterscheidet sich jedoch durch den Charakter eines gemeinsamen Zollgebietes. Es werden also nicht nur Binnenzölle und mengenmäßige Beschränkungen beseitigt, sondern auch ein gemeinsamer Außenzoll im Wege einer gemeinsamen Zollverwaltung gegenüber Drittländern errichtet.

ZS

„Zahlstelle“
jene österreichische Institution im Rahmen der Abwicklung der Kofinanzierung aus den EU-Strukturfonds, die für die finanzielle Abwicklung der Zielprogramme verantwortlich ist und die Zahlungen an die Förderempfänger durchführt.