Alternative Mobilität
Das Land Burgenland fördert die Alternativer Mobilität. Die Anträge zur Förderung sind daher bei beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 3 - Finanzen, Hauptreferat Wohnbauförderung persönlich oder per Post einzubringen.
Die persönliche Abgabe sowie die telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen ist an nachfolgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
INFO-Hotline: 057/600/2801
Klicken Sie hier um zum Förderantrag und zur Richtlinie zu gelangen!
Grundsätzlich werden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Fahrzeuge mit den jeweiligen Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen vom Land Burgenland gefördert:
Elektromobilität | % | bis € |
---|---|---|
Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen | 30 | 250 |
Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, Neuanschaffung | 30 | 350 |
PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf vollelektrischen Betrieb | 30 | 750 |
gasbetriebene Fahrzeuge | % | bis € |
---|---|---|
Mit Erdgas oder mit Biogas betriebene PKW – Neuanschaffung oder Umbau auf Erdgas oder Biogas Betrieb | 30 | 750 |
Diese vom Land Burgenland gewährte Förderung stellt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss dar.