Die Landesamtsdirektion ist der Geschäftsapparat des Landesamtsdirektors für die Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben.
Mag. Ronald Reiter, MA
Landesamtsdirektor
Landesamtsdirektor-Stellvertreter
WHR Mag. Dr. Josef Hochwarter
Das Amt der Landesregierung besorgt als Geschäftsapparat der Landesregierung bzw. des Landeshauptmannes die Geschäfte des selbstständigen Wirkungsbereiches des Landes einschließlich der Privatwirtschaftsverwaltung, die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes.
Vorstand des Amtes ist der Landeshauptmann. Die Leitung des inneren Dienstes obliegt dem von der Landesregierung bestellten Landesamtsdirektor, der der unmittelbaren Aufsicht des Landeshauptmannes untersteht.
In Wahrnehmung der Aufgaben des inneren Dienstes hat der Landesamtsdirektor für einen einheitlichen, geregelten und gesetzmäßigen Geschäftsgang in allen Zweigen der Landesverwaltung zu sorgen. Dazu ist er allen Bediensteten gegenüber weisungsbefugt und hat umfassende Inspektions- und Einsichtsrechte.
Das Amt der Landesregierung gliedert sich in die Landesamtsdirektion und 4 sogenannten Gruppen. Die Landesamtsdirektion gliedert sich ihrerseits in eine Stabsstelle und dem Koordinationsbüro. Die Gruppen gliedern sich in Abteilungen bzw. Stabsabteilungen die sich ihrerseits in Hauptreferate und Referate gliedern. Einigen Abteilungen sind organisatorisch selbstständige, örtlich meist anders gelegene Einrichtungen angeschlossen (sogenannte „nachgeordnete Dienststellen“ wie z. B. Straßenbauämter, Museen, Landesberufsschulen).
Die Abteilungsvorstände und Stabsabteilungsleiter treffen sich unter der Leitung des Landesamtsdirektors zu regelmäßigen Konferenzen.
Die Aufgabenbereiche der Landesamtsdirektion, der einzelnen Abteilungen und der Stabsabteilungen sind in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung festgelegt und finden in der die Zuständigkeiten der Mitglieder der Landesregierung regelnden Referatseinteilung ihr inhaltliches Gegenstück. In der Regel hat eine Abteilung mehr als ein Mitglied der Landesregierung als „politischen Referenten“.
Die Aufgaben des Landesamtsdirektors, der Abteilungsvorstände und der Stabsabteilungsleiter sowie der Geschäftslauf innerhalb des Amtes der Landesregierung sind in der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung geregelt.