Vollziehung der 15a-Vereinbarung Grundversorgung für Fremde und des Landesbetreuungsgesetzes
Schaffung und Erhaltung der zur Versorgung der Fremden erforderlichen Infrastruktur (Quartierbeschaffung)
Vorbereitung von Verträgen mit Quartiergebern
Kontrolle von Asylquartieren
Quartiermanagement (Zuweisung, An- und Abmeldung)
Übernahme von Asylwerbern aus den Erstaufnahmezentren bzw. Betreuungsstellen
Entlassung aus der Grundversorgung
Abrechnungen und Kontrollen
Koordinierende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Grundversorgung (mit BMI, Sicherheitsbehörden, Gemeinden, AMS, Sozialversicherung, Betreuungsorganisationen)