Fördervoraussetzungen

Wer bekommt eine Förderung? Wer kann Förderwerber/in sein?
Die Förderung ist für begünstigte Personen die dringenden Wohnbedarf haben.
- Begünstigte Personen sind österreichische Staatsbürger oder Staatsbürgerinnen oder diesen Gleichgestellte (z.B.EU-Bürgerinnen und EU-Bürger)
Dringender Wohnbedarf besteht, wenn das zu fördernde Haus bzw. die zu fördernde Wohnung das dringende Wohnbedürfnis abdeckt.
Voraussetzung ist die Begründung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt. Ein anderes gefördertes Objekt darf nicht im Alleineigentum oder zu mehr als 50% im Miteigentum der Förderungswerbenden sein.
Begünstigt ist eine natürliche Person, wenn sie ununterbrochen und rechtmäßig mehr als zwei Jahre den Hauptwohnsitz in Österreich begründet hat und Einkünfte bezieht, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet hat und nunmehr Leistungen aus dieser enthält. Einkünfte auf Grundlage anderer landes- oder bundesgesetzlicher Regelungen gelten diesen Einkünften als gleichgestellt. (AMS Bezüge, Karenzgeld...)
Begünstigt ist eine natürliche Person auch, wenn sie rechtmäßig seit zumindest fünf Jahren Einkünfte bezogen hat, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet hat und nunmehr Leistungen aus dieser erhält.
Weiters dürfen Förderungswerbende nicht Allein- oder zu mehr als 50% Miteigentümerin bzw. Miteigentümer eines Eigenheimes, Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung sein, deren Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung nicht mindestens 20 Jahre zurückliegt.