Energie

Energieausweis
Durch umweltgerechtes, energiesparendes Bauen oder Sanieren Ihres Objektes gewinnen Sie mehrfach. Sie können langfristig von wesentlich niedrigeren Heizkosten und einem höheren Wohnkomfort profitieren - und Sie schonen Umwelt und Klima. Um darstellen zu können, welchen Heizwärmebedarf ein bestehendes oder geplantes Gebäude hat oder auch nach einer Sanierung haben wird, benötigt man einen Energieausweis.
Der Energieausweis berücksichtigt die Wärmeverluste an der Gebaudehülle und die Energiegewinne durch Fenster und Glaselemente ins Gebäude. Auch Wärmegewinne im Hausinneren durch Elektrogerate, Kochen usw. werden mit dem Energieausweis bilanziert und dargestellt. Das Ergebnis ist die Energiekennzahl. Sie gibt an, wie viel Heizwarme ein Objekt im Jahr unter genormten Bedingungen am tatsachlichen Standort benötigt. Für die Forderung wird die Energiekennzahl mit dem Referenzklima von 3.400 Kd/a herangezogen. Die ermittelte Energiekennzahl kann im weitesten Sinn mit dem durchschnittlichen Treibstoffverbrauch eines Autos verglichen werden und ist ähnlich aussagekräftig (Beispiel: Energiekennzahl 50 ≈ 5l/100km).
Energieausweis nach OIB Richtlinie 6, Ausgabe 2019
- ist bei der Baubehörde Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung und dient auch als Grundlage für die Wohnbauforderung
Die Erstellung eines Energieausweises muss durch dafür befugte Personen erfolgen, wie: Architekten, Baumeister, Zimmermeister, sonstige Befugte, Zivilingenieure und technische Büros einschlägiger Fachrichtung
Energiekennzahlen
Sie gibt an, wie viel Heizwärme ein Objekt im Jahr unter genormten Bedingungen am tatsächlichen Standort benötigt. Für die Förderung wird die Energiekennzahl mit dem Referenzklima von 3.400 Kd/a herangezogen. Die ermittelte Energiekennzahl kann im weitesten Sinn mit dem durchschnittlichen Treibstoffverbrauch eines Autos verglichen werden und ist ähnlich aussagekräftig (Beispiel: Energiekennzahl 50 = 5l/100km)
Für die Gewährung eines Neubaudarlehens darf die Energiekennzahl folgende Anforderungen nicht überschreiten.
Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für Wohngebäude über den Endenergiebedarf geführt, gelten folgende Höchstwerte:
HWB Ref, RK,zul in [kWh/m²a] | 10 x (1+3,0/lc)
|
EEB RK,zul in [kWh/m²a] | EEBWG,RK,zul
|
Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte:
HWB Ref, RK,zul in [kWh/m²a] | 12 x (1+3,0/lc)
|
fGEE,RK,zul
| 0,75 |
Für die Gewährung einer Förderung ist die Energiekennzahl bei Antragstellung durch den Energieausweis nachzuweisen.
Wird die Energiekennzahl HWB Ref, RK für den Bonusbetrag von 36 kWh/m²a unterschritten, erhöht sich die Basisförderung. Bei einer Unterschreitung der vorgeschriebenen Energiekennzahl von zumindest 30% erfolgt die Berechnung der Förderhöhe nach „Stufe 1“, bei einer Unterschreitung der Energiekennzahl von zumindest 50% erfolgt die Berechnung der Förderhöhe nach „Stufe 2“ .
Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist zwischen den Werten linear zu interpolieren.
Für die Gewährung eines Darlehens für eine Umfassende energetische Sanierung darf die Energiekennzahl von 75 kWH/m2.a nicht überschritten werden.
Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für Wohngebäude über den Endenergiebedarf geführt, gelten folgende Höchstwerte:
Tabelle 1:
HWB Ref, RK,zul in [kWh/m²a] | 17 x (1+2,9/lc)
|
EEB RK,zul in [kWh/m²a] | EEBWGsan,RK,zul
|
Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte:
Tabelle 2:
HWB Ref, RK,zul in [kWh/m²a] | 25 x (1+2,5/lc)
|
fGEE,RK,zul
| 0,95 |
Althausankauf und Ankauf einer Eigentumswohnung
Energiekennzahl | Pauschalbetrag in Euro |
---|---|
≤ 60 | 45.000 |
≤ 65 | 40.000 |
≤ 70 | 35.000 |
≤ 75 | 30.000 |
> 70 | 25.000 |