Darlehensverwaltung

Die Darlehensverwaltung ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihr Darlehen, wie z.B. Laufzeit, Zinssatz, aushaftender Betrag

Wir sind für Sie telefonisch von Montag – Donnerstag von 8:00 – 12:00, 13:00-15:00 und am Freitag von 08:00-12:00 erreichbar.

  • Tel: 057 600 2803

Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per Mail oder Brief übermitteln:

Alle Einzahlungen sind auf folgende Bankverbindung zu leisten:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
AT45 5100 0910 1530 4100
Verwendungszweck: Darlehenskontonummer/Evidenznummer + Familiennamen angeben

Es werden keine automatischen Rückzahlungsbestätigungen mehr versendet, da die Kosten für die Wohnraumschaffung beim Finanzamt im Zuge der Einkommenssteuererklärung seit 2021 nicht mehr absetzbar sind.

FAQs:

Ist eine vorzeitige Tilgung meines WBF-Darlehens möglich?
Ja ist jederzeit möglich. Sie müssen sich mit der Darlehensverwaltung tel. od schriftlich in Verbindung setzen und den Stichtag bekannt geben. Anschließend wird Ihnen der Stichtagssaldo bekanntgegeben/übermittelt. Nach Ausbezahlung wird Ihnen innerhalb von 6 Monaten unaufgefordert die Löschungserklärung übermittelt.

Ich habe mein WBF-Darlehen ausbezahlt, wann bekomme ich die Löschung?
Nach Ausbezahlung wird Ihnen innerhalb von 6 Monaten unaufgefordert die Löschungserklärung übermittelt.

Ich habe die Löschungserklärung erhalten, was muss ich nun tun?
Mit der von uns übermittelten Löschungserklärung gehen Sie zum nächsten Bezirksgericht (Grundbuchsgericht) und beantragen dort die Löschung. Die Pauschalgebühren sind von Ihnen zu tragen