Die Maßnahmen des burgenländischen Wohnkostendeckels
Das Land Burgenland übernimmt durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zinszuschüsse die Mehrkosten aufgrund der Zinssteigerungen, die der ursprünglichen Mietkalkulation 2023 zugrunde lagen. Die Genossenschaften können damit auf geplante Mieterhöhungen verzichten und die Mieten auf dem Niveau Dezember 2022 halten. Das Gesamtvolumen der Unterstützung beläuft sich 2023 voraussichtlich auf 10 Millionen Euro.
Die burgenländischen Genossenschaften setzen Eigenmittel zur Stabilisierung der Mieten auf dem Niveau Dezember 2022 ein. Wirksam wird diese Maßnahme für alle Mietwohnungen der Genossenschaften. Das Unterstützungsvolumen für 2024 hängt von der Entwicklung des Finanzmarktes ab.
Umfasst von dieser Maßnahme sind alljene Mietobjekte die im Dezember 2022 bereits übergeben waren und für die aus einem rechtsgültigen Mietvertrag Mietzahlungen geleistet wurden. Die Abwicklung erfolgt über die Wohnbaugenossenschaften und ist daher keine gesonderte Antragsteller der Mieter:innen nötig.
Zudem werden alle Annuitätensprünge im Bereich der Wohnbauförderdarlehen, die im Zeitraum Jänner 2023 bis Dezember 2024 erfolgen, ausgesetzt. Es wird auf die Einhebung der Steigerungsbeträge vom Land Burgenland verzichtet. Jene Kunden, die 2023 bis 1. April. Steigerungen bezahlt haben bzw. eine Vorschreibung erhalten haben, bekommen die bezahlten Steigerungsbeträge von Amts wegen im 1. Halbjahr 2023 zurücküberwiesen. Im Zeitraum 2023/2024 profitieren von dieser Maßnahme Mieterinnen und Mieter in rund 9.700 Wohnobjekten - von Genossenschaftswohnungen über Reihenhäuser bis hin zu Eigenheimen.
Eine gesonderte Antragstellung der Kunden der Wohnbauförderung ist NICHT nötig. Die Maßnahme wird von Amtswegen umgesetzt und der Verzichtsbetrag ist auf den Vorschreibungen bzw. auf den Kontoauszügen des Wohnbauförderdarlehenskontos ersichtlich.