Antragsstellung
Wie kann ein Ansuchen gestellt werden?
Das Ansuchen um Gewährung einer Förderung ist an das Amt der Burgenländischen Landesregierung zu richten.
Wo sind Ansuchen erhältlich?
Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohnbauförderungsstelle des Amtes der Burgenländischen Landesregierung und bei den Gemeindeämtern und steht Online zur Verfügung.
Antragstellung
Ansuchen können in Papierform oder auf elektronischem Weg direkt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, beim zuständigen Gemeindeamt oder Online eingebracht werden.
Wann kann ein Förderantrag eingereicht werden?
Neubau
längstens 24 Monate ab Erteilung der Baufreigabe bzw. Baubewilligung
Sanierung
längstens 24 Monate ab Erteilung der Baubewilligung bzw. Baufreigabe mit Kostenvoranschlägen oder saldierten Rechnungen (nicht älter als 12 Monate).
Althausankauf/Ankauf einer Eigentumswohnung
längstens 12 Monate ab Datum des Kaufvertrages. Die Baubewilligung des gekauften Hauses muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Die erforderlichen Programme zum Anzeigen finden Sie hier: Download Programme