Alarmanlagen
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch die Errichtung einer Alarmanlage.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Der Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
- Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien
- Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessionierten Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen
- Dieser Zuschuss kann nur einmal gewährt werde, und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung
Was wird gefördert?
Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.
Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM EN 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei ist von befugten Unternehmen zu bestätigen.
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:
- Alarmanlagen bis zu € 1.000,-
- Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu € 1.500,-
- Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage bis zu € 500,-
- Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Sicherheitstüre bis zu € 500,-
- Errichtung einer Alarmanlage ohne Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu € 1.500.-
- Errichtung einer Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu € 2.000.-
Antragsteller können sein
- Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
- Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
- Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung einzubringen.
Hinweis: Falsche Angaben im Förderantrag führen zur Ablehnung des Ansuchens und können einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklichen. Förderungsbeiträge, die Aufgrund falscher Angaben gewährt wurden, können jederzeit zurückgefordert werden.
Informationen und Anträge erhalten Sie
- im Gemeindeamt
- beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefonnummer: 057-600/2800
- bei der Landespolizeidirektion Burgenland
Kriminalprävention
7000 Eisenstadt
Bundesamtsgebäude
- bei jedem Bezirkspolizeikommando
Eine Liste der konzessionierten Alarmanlagenerrichter liegt bei der Wirtschaftskammer Burgenland auf.