Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch die Errichtung einer Alarmanlage.
Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.
Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM EN 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei ist von befugten Unternehmen zu bestätigen.
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:
Eine Liste der konzessionierten Alarmanlagenerrichter liegt bei der Wirtschaftskammer Burgenland auf.
Hier finden Sie im Internet alle Formulare von A-Z gereiht