Sicheres Wohnen

Das Land Burgenland stellt für die burgenländischen Haushalte bereits seit dem Jahr 2008 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung. Nunmehr wurden die Kriterien für die Beantragung dieses Zuschusses per Beschluss der Burgenländischen Landesregierung geändert. Mit dieser Novellierung ist es ab sofort möglich, dass der Einbau einer Sicherheitstüre nicht nur bei Wohnungen, sondern auch bei Eigenheimen und Reihenhäusern gefördert wird. Bis jetzt wurde der Einbau einer Sicherheitstüre nur bei Wohnungen gefördert. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, wurde diese Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen.

Der Einbau einer Sicherheitstüre bei einem Eigenheim oder Reihenhaus kann jedoch nur dann gefördert werden, wenn gleichzeitig eine Alarmanlage errichtet wird. Wird bei einem Haus mit bereits bestehender Alarmanlage - egal ob mit oder ohne Videoüberwachungsanlage - der Einbau einer Sicherheitstüre nachgerüstet, kann für diese Nachrüstung ebenfalls eine Förderung, d.h. ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Der Einbau einer Sicherheitstüre ohne zeitgleiche Errichtung einer Alarmanlage oder ohne bereits installierte Alarmanlage bei Eigenheimen und Reihenhäusern kann nicht gefördert werden. Bei einer Wohnung genügt der Einbau einer Sicherheitstüre, um einen Zuschuss beantragen zu können. Hier ist keine weitere Sicherheitsmaßnahme erforderlich. Die Sicherheitstüre muss eine Widerstandsklasse von mindestens drei haben, und es muss der Nachweis über den fachgerechten Einbau erbracht werden.

Der Antrag kann spätestens 6 Monate nach Einbau der Sicherheitstüre bzw. nach Inbetriebnahme der Alarmanlage eingereicht werden. Es ist eine saldierte Originalrechnung und ein Abnahmeprotokoll vorzulegen. Antragsteller können natürliche Personen, die den Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt haben (Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Pächter), österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte, wie beispielsweise EU-Bürger, sein. Die Förderhöhe ist gestaffelt und beträgt 30 % der anerkannten Gesamtbaukosten, jedoch maximal die festgelegte Zuschusshöhe, wobei bei Durchführung aller möglichen Fördermaßnahmen, d.h. Alarmanlage, Videoüberwachung und Sicherheitstüre, der maximale Zuschussbetrag 2.000 Euro beträgt.

Der Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen. Informationen und Anträge sind bei den Gemeindeämtern oder beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, , Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel.: 057 600 DW 2800 erhältlich. Eine kostenlose Beratung wird bei der Landespolizeidirektion Burgenland, Kriminalprävention, 7000 Eisenstadt, Bundesamtsgebäude und bei jedem Bezirkspolizeikommando durchgeführt.