Übernahme von laufenden Darlehen
Die Übernahme von laufenden Wohnbauförderungsdarlehen zum aushaftenden Betrag ist mit Zustimmung des Landes möglich.
Voraussetzungen:
Übernehmende müssen begünstigte Personen sein.
Einkommensgrenzen dürfen nicht unter- oder überschritten werden
Formulare und Beilagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- Kaufvertrag in Kopie (samt Schuldübernahmeerklärung)
- Grundbuchsfähige Zustimmungserklärung (2-fach)
- Staatsbürgerschaftsnachweis(e) in Kopie bzw. Nachweis betreffend die Gleichstellung eines nicht österreichischen Staatsbürgers
- Geburtsurkunde(n) aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder (Kopie)
- Nachweis über das Haushaltseinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden eigenberechtigten Personen (Jahresnettoeinkommen des letzten Kalenderjahres – z.B. Jahreslohnbestätigung, Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuerbescheid, bei Nichtveranlagung eine diesbezügliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, Arbeitslosengeldbestätigung, Karenzgeldbestätigung, Kinderbetreuungsgeld, zu leistende und bezogene Alimentationszahlungen, Pensionsbescheid, bei nicht veranlagten Land- und Forstwirten letzter Einheitswertbescheid
- Auskunftsblatt über den oder die derzeitigen Wohnsitz(e) mit Übersiedlungserklärung
- Nachweis über den Hauptwohnsitz aller Familienmitglieder (Meldebestätigung) im geförderten Objekt (falls bereits begründet)
Für den derzeitigen Wohnsitz sowie für eventuelle weitere Wohnsitze sind die Eigentumsverhältnisse und die Art der Wohnung(en) durch nachstehende Unterlagen nachzuweisen:
- Miet- oder Nutzungsvertrag
- Bei Eigentumsobjekten Grundbuchsauszug und Nachweis über das Alter des Objektes (baubehördliche Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung)
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Wohnbauförderung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: +43 (0)2682 oder 057 (zum Ortstarif) / 600 DW 2800
Telefax: 02682 / 600 2060
E-Mail: post.a9-wbf(at)bgld.gv.at